Hat diese Bezeichnung überhaupt eine Rechtskraft?
Nein es ist nur ein Begriff!!!!!!!
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (GG) verwendet das Wort “Bund” in verschiedenen Kontexten. Im Artikel 73 GG, den wir uns gerade angeschaut haben, wird das Wort “Bund” in folgenden Bedeutungen verwendet:
* **Der Bund**: Im Artikel 73 GG bezieht sich “der Bund” auf den Staat, der die Bundesrepublik Deutschland darstellt. Hier wird der Begriff verwendet, um den Gesetzgeber auf Bundesebene zu bezeichnen.
* **Bundesrepublik Deutschland**: In einigen Absätzen wird die Bundesrepublik Deutschland als “Bund” bezeichnet, um sie als den Staat zu bezeichnen, der durch das Grundgesetz gegründet wurde.
In diesem Kontext kann das Wort “Bund” also als Synonym für die Bundesrepublik Deutschland verwendet werden.
In einem weiteren Sinne kann das Wort “Bund” auch auf die Einheit und die Verbundenheit der deutschen Staaten beziehen, die 1949 zur Bundesrepublik Deutschland fusionierten. In diesem Sinne wird das Wort “Bund” verwendet, um die Einheit und die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Ländern zu betonen.
Insgesamt kann das Wort “Bund” in Artikel 73 GG also als Synonym für die Bundesrepublik Deutschland oder als Bezeichnung für die Einheit und die Verbundenheit der deutschen Staaten verwendet werden.