
Anlagen:
Was ist eine Behörde?
Behörde ist jede Stelle der öffentlichen Verwaltung, jedoch ohne Verwaltungsrechte, da sie von juristischen Personen oder als jur. Personengesellschaft (diese können den immateriellen Anteil, das öffentliche Recht und das GfAbk.IV nicht versichern) geführt werden.
Eine Behörde täuscht mit baulichen Körperschaften fälschlicherweise eine Gebietskörperschaft mit eigens installierten Selbstverwaltungstrieb vor.
Die Behörde will also mit und in baulichen Körperschaften hoheitliche Rechte für ihre Bediensteten vortäuschen.
Behörden haben keine Rechte an Grund und Boden.
Patentierte Wortmarke: “POLIZEI” der privaten Sicherheitsdienstleister / Firma ohne Hoheitliche Berechtigungen !
(Handelsfirma für: Registrierkassen, Rechenmaschinen, Brillen, Schreibwaren, etc.)

Transparenz
Das Leitbild legt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des “Unternehmens Polizei” die Spielregeln in offener und verbindlicher Form fest. Sinn und Zweck polizeilichen Handelns werden dadurch auch beim Bürger durchschaubarer gemacht.
Sowohl Bürger als auch Mitarbeiter und Vorgesetzte sollen sich künftig auf die Leitbildinhalte berufen und diese auch einfordern können.
Polizei Rheinland-Pfalz räumt ganz offen ihre Rechtstellung ein: “Firma Polizei”.
Polizeipräsidium Rheinpfalz
D-U-N-S® Nummer: 313273361
Unternehmensadresse:
Maximilianstr. 6 67346 Speyer
