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1. Ein Friedensvertrag wird natürlich zwischen den vormals kriegsführenden Staaten geschlossen. Kriegspartei auf deutscher Seite war das Deutsche Reich von 1871. Folglich hätten nur der Kaiser oder legitime Vertreter des Deutschen Kaiserreichs einen Friedensvertrag verhandeln und unterzeichnen können. Von deutscher Seite waren jedoch weder der Kaiser noch legitime Vertreter des Kaiserreichs in Versailles zugegen. Das Versailler Diktat wurde von deutscher Seite von Vertretern der „Weimarer Republik“ unterzeichnet. Die „Weimarer Republik“ hatte jedoch am ersten Weltkrieg gar nicht teilgenommen. Schließlich wurde sie erst 1918 gegründet.
2. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegsführenden Staaten. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegsführenden Staaten wieder souverän. Das Versailler Diktat ist aber so gestaltet, daß den deutschen Völkern anschließend gar keine Souveränität ermöglicht wurde. Es gab Auflagen über Truppenobergrenzen, Optionen für Besetzungen von Teilen Deutschlands, Optionen der Neuaufnahme der Kampfhandlungen, aufgezwungene Nutzungsrechte über Hoheitsgebiete zu Land und zur See und über Verkehrswege in Deutschland. Die Siegermächte haben sich zudem vorbehalten, die Zahlungsmodalitäten zu ändern und Kompensations-Forderungen „nachzuschieben“.
3. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegsführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand der zuvor durch die Kriegserklärung eingetreten war, wodurch die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt wird. Die Alliierten des ersten Weltkrieges haben in allen Proklamationen klargestellt, daß sie mit einer Monarchie bzw. konstitutionellen Monarchie keinen Frieden schließen werden, sondern haben eine sog. „Demokratie“ zur Auflage gemacht. Sie haben sich damit in die inneren Angelegenheiten des Deutschen Reichs eingemischt, was nach Haager Landkriegsordnung illegal und damit ungültig ist. Die sogenannte „Weimarer Reichsverfassung“ ist dem Siegerrecht des ersten Weltkrieges untergeordnet. Sie ist ein Anhängsel des Versailler Diktats. Die „Weimarer Republik“ war damit ohne jede Souveränität – das heißt ein Fremdherrschaftsinstrument. Dies mußten die Alliierten des ersten Weltkrieges so einrichten, damit sie jederzeit in Deutschland einfallen konnten, Sachwerte entwenden und Widerständler bekämpfen konnten. Souveräne Staaten hätten sich hiergegen zur Wehr gesetzt. Es handelt sich folglich bei der „Weimarer Republik“ um eine Kolonialverwaltung der Alliierten des ersten Weltkrieges zur Durchsetzung ihrer Forderungen. Diese Funktion konnte die „Weimarer Republik“ nur ausfüllen, weil sie kein Staat war. Es gibt keine Staatsangehörigkeit und damit kein Staatsvolk der „Weimarer Republik“. Die sogenannten „Freistaaten“ waren in der „Weimarer Republik“ lediglich „Länder“ und hatten die Funktion von Verwaltungsbezirken. Damit ist die „Weimarer Republik“ ein Instrument, um die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland gänzlich zu vernichten – das heißt, um den Verfassungshochverrat in Deutschland für die Alliierten durchzusetzen. Die sogenannte „Weimarer Reichsverfassung“ vom 11.08.1919 war damit der größte Anschlag auf die Rechtsstaatlichkeit im Auftrag der Alliierten des ersten Weltkrieges, den es auf deutschem Boden je gegeben hat. Alles was an Grundgesetzen danach auf deutschem Boden installiert wurde, ist lediglich eine Modifikation und Fortsetzung des Kriegszustandes. Das Versailler Diktat ist eine Kriegslist, es ist alles Mögliche, nur eben kein Friedensvertrag. Dies dürfte der Grund sein, weshalb die Alliierten das Versailler Diktat offiziell als „Treaty of Peace“ bezeichnet haben und nicht als „Peace Treaty“ wie es international üblich und auch korrekt ist. Es bleibt die spannende Frage:
Was ist unsere Staatsangehörigkeit? Was ist unsere verfassungsmäßige Ordnung und wie stellen wir sie wieder her?
Dr. Klaus Maurer