Anbei ist die Anweisung der französischen Besatzungmacht diverse Gebiete zusammenzulegen und das als Rheinland-Pfalz zu definieren.
Die Kriegsverlierer ordnen an. Ich faß es nicht.
Am 30. August 1946 wurde mit der Verordnung Nr. 57 ein rhein-pfälzisches Land gegründet.
Die Bildung eines neuen Landes im nördlichen Teil der Zone war ein einseitiger Akt derfranzösischen Besatzungsmacht.
Der Oberpräsident der Provinz Rheinland-Hessen-Nassau,Dr. Wilhelm Boden, hatte die Verordnung persönlich von dem französischen GouverneurHettier de Boislambert am frühen Abend des 30. August 1946 um 6 Uhr erhalten.
Aufunscheinbarem dünnen Durchschlagpapier geschrieben, werden in sechs knappen Artikelnalle Modalitäten geregelt.
Das neue Land sollte aus den Regierungspräsidien Koblenz, Trier,Rheinhessen und Pfalz bestehen. Als Hauptstadt wurde Mainz vorgesehen.
Für dieÜbergangszeit hatten die beiden Oberpräsidien Rheinland-Hessen-Nassau und Hessen-Pfalzeine „gemischte Kommission“ zu bilden, die die Landesverwaltung übernehmen sollte.
IhreAufgabe war vor allem die Erarbeitung eines Verfassungsentwurfs. Anschließend wurde eineverfassunggebende beratende Landesversammlung gewählt und eine vorläufige
Landesregierung gebildet. Die Verfassung sollte durch Volksentscheid angenommen undgebilligt werden.
Hunger, Not und Wohnungsmangel prägte zu dieser Zeit den Alltag der Menschen, die für dieGründung des neuen Landes nur sehr wenig Interesse aufbrachten.
Aber auch in der Politikwaren die Reaktionen nur sehr zurückhaltend. Mit offener Skepsis stand man dem „Land ausder Retorte“gegenüber.
Kaum jemand hielt es für möglich, dass dieses künstliche Gebildeeinen dauerhaften Bestand haben könnte. Historisch gewachsene Einheiten wurden durchdieses Bundesland auseinandergerissen.
Es fehlte nicht nur an einemZusammengehörigkeitsgefühl, es fehlte an Industrie, Wirtschaftskraft und Infrastruktur.Rheinland-Pfalz war ein Land, das nicht vom „Griffel Gottes gezeichnet war, wie es derRheinische Merkur formulierte.
Aber trotz dieser zahlreichen und sehr einheitlichenUnkenrufe erwies sich die Verordnung Nr. 57 als Auftrakt für ein absolutes Erfolgsmodell.
Sechzig Jahre nach seiner Gründung hat niemand mehr Zweifel an dem Bestand des LandesRheinland-Pfalz. Die Bevölkerung identifiziert sich mit diesem Bundesland und hat es
vollständig akzeptiert.
Landeshauptarchiv Koblenz
Tel: 0261/9129117
www.landeshauptarchiv.de
Serviceseiten Archivische Bildungsarbeit