„Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande“
―Augustinus von Hippo
Eines der unzähligen Relikte aus der NS-Zeit: die Weisungsgebundenheit der deutschen Staatsanwaltschaft als Exekutive gegenüber dem Justizminister, der dem Parlament, also der gesetzgebenden Gewalt (Legislative), angehört.
Ein wirklich eklatanter Missstand im BRD-System, der viele Verbrechen ermöglicht, die Gewaltenteilung zwischen exekutiver und legislativer Staatsgewalt untergräbt und allein damit dazu führt, dass die BRD kein Rechtsstaat sein kann!
Sie führt dazu, dass die Parlamentarier als Legislative machen können, was sie wollen. Wenn uns etwas nicht passt, dann haben wir zwar die Möglichkeit, dieses bei der Polizei zur Anzeige zu bringen. Doch ob die Staatsanwaltschaft letztlich auch dahingehend ermitteln darf, das entscheidet die Legislative, denn ihr gegenüber ist sie weisungsgebunden.
Und welche Weisungen die Staatsanwaltschaft von der Legislative wohl bekommen wird, wenn sie gegen dieselbe ermitteln will, kann sich jeder selbst ausmalen.
Liebe Freunde der gepflegten Wahrheit.
Diese kriminellen Rechtsbrecher haben immer denselben Textbaustein im § 152 StGB um unliebsame Ermittlungen abzubügeln und ihre kriminellen Systemkollegen zu schützen.
Mit der genannten kriminalistische Erfahrung, speziell meine erwähnten und nachgewiesenen Rechtsbrüche, scheint es nicht so weit her zu sein.
Blind, blinder, ganz blind.
Nach dem vorgetragenen Sachverhalt ist kein Anfangsverdacht für ein strafbares Verhaltengegeben (§ 152 Abs. 2 der Strafprozessordnung).
Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte im Sinne dieser gesetzlichen Vorschrift dürfen nur angenommen werden, wenn nach kriminalistischer Erfahrung Anzeichen vorliegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass eine strafbare Handlung begangen wurde.
Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt.
Ich nenne es aus vielfacher eigener Erfahrung den “Blindenparagraph der Systemanwaltschaften”.
Ich habe euch mehrere aktuelle Schreiben beigelegt.
Ein bunter Strauß aus den Bediensteten von sogenannten Behörden, Exekutive und Judikative.
Selbst schwere kriminelle Verbrechen werden damit abgebügelt. Doch seht selbst.
Die folgenden Anzeigen wurden natürlich zusätzlich ausführlich rechtlich begründet.
Und wie immer kein Schreiben ist von den verantwortlichen Juristen rechtsgültig unterschrieben,
Die wissen schon!!!! Wegen der Privathaftung!!!!
[Strafantrag und Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen diejuristische Person GERHARD SCHAA Rathausplatz 1 67125 Dannstadt-Schauernheim, Bediensteter der Verwaltung. wegen Nötigung, Gewaltandrohung, Zwang, weißer Folter, öffentlicher Diskriminierung, Verfolgung Unschuldiger, Anwendung ungültigen Rechtes, Rechtsbeugung, versuchter Raub, Verstoß gegenUniversales Menschenrechtsgesetz (UMRG Charta) Artikel 5 Absatz 4 etc.,mit einem illegalen Bußgeldbescheid wegen Nichtanmeldung]
Die Antwort des blinden Systems, hier die STA FT:
[Strafantrag und Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen den Geschäftsführer der Firma Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, juristische Person VETH (Berufsbezeichnung Bürgermeister), Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim
wegen Verfolgung Unschuldiger, Nötigung, versuchter Raub, Verstoß gegen den Datenschutz, Nichtanzeige bekannter Straftaten, Anwendung ungültigen Rechtes, Verstoß gegen Grundlagen des Handelsrechtes, Anmaßung hoheitlicher Rechte, Rechtsbeugung etc..]
Die Antwort des blinden Systems, hier die STA FT:
Strafanzeige Veth Antwort STA FTs
[Strafanzeige/Strafantrag mit Strafverfolgung gegen Stefano Tedesco, zu laden über die VGDS]
Hiermit stelle ich, Strafanzeige/Strafantrag mit Strafverfolgung gegen Stefano Tedesco Mitarbeiter der Firma
Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, wegen Datenmißbrauch und Verstoß gegen den
Datenschutz, Anwendung ungültiger Gesetze, Rechtsmißbrauch, Rechtsbeugung, Verfolgung
Unschuldiger, Amtsmißbrauch, Amtsanmassung, Androhung von Gewalt, Betrug etc.
Die Antwort des blinden Systems, hier die STA FT:
Strafanzeige Tedeso Antwort STA FT-s
[Strafantrag und Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen diejuristische Person KAI GIERTZSCH Waldspitzweg 2 67105 Schifferstadt, Berufsbezeichnung Erster Hauptkommissar,
wegengewaltsamer Hausöffnung, Hausfriedensbruch, Hausumstellung, Nötigung, Gewaltandrohung, Zwang, weißer Folter, öffentlicher Diskriminierung, Verfolgung Unschuldiger, Anwendung ungültigen Rechtes, Rechtsbeugung etc.,mit einem fingierten rechtlich haltlosen und nicht unterschriebenen Haftbefehl gegen mich]
Die Antwort des blinden Systems, hier die STA FT:
[Strafantrag und Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen die Mitarbeiter/in der Firma Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, juristische Person KRIEG (Bußgeldstelle), Am Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim
wegen Verfolgung Unschuldiger, Nötigung, versuchter Raub, Verstoß gegen den Datenschutz, Nichtanzeige bekannter Straftaten, Anwendung ungültigen Rechtes, Verstoß gegen Grundlagen des Handelsrechtes, Anmaßung hoheitlicher Rechte, Rechtsbeugung etc..]
Strafantrag und Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen diejuristische Person NADINE RICHTER Turmstraße 8 67059 Ludwigshafen, Berufsbezeichnung Obergerichtsvollzieherin beim Amtsgericht Ludwigshafen,
wegengewaltsamer Hausöffnung, Hausfriedensbruch, Hausumstellung, Nötigung, Gewaltandrohung, Zwang, weißer Folter, öffentlicher Diskriminierung, Verfolgung Unschuldiger, Anwendung ungültigen Rechtes, Rechtsbeugung etc.,mit einem fingierten rechtlich haltlosen Haftbefehl gegen mich]
Die Antwort des blinden Systems, hier die STA FT:
[Strafantrag und Strafanzeige mit Strafverfolgung gegen den Mitarbeiter der Firma Amtsgericht Ludwigshafen, juristische Person MENOLD (Berufsbezeichnung Richter am Amtsgericht)
wegen Verfolgung Unschuldiger, Diskriminierung einer Menschengruppe durch Anordnung, Schutzgelderpressung, Nötigung, versuchter Raub, Verstoß gegen den Datenschutz, Nichtanzeige bekannter Straftaten, Anwendung ungültigen Rechtes, Verstoß gegen Grundlagen des Handelsrechtes, Anmaßung hoheitlicher Rechte, Amtsanmaßung, Amtspflichtverletzung, Rechtsbeugung, Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung etc..]
Die Antwort des blinden Systems, hier die STA FT:
Strafanzeige Menold Antwort STA FT-s
Hiermit stelle ich Strafanzeige und Strafantrag gegen den Geschäftsführer des AG LU Kühner wegen beiliegender Anordnung.
Sie erfüllt den Straftatbestand Ihrer Statuten wegen Nötigung, Verfolgung Unschuldiger, Diskriminierung bestimmter Menschengruppen, Volksverhetzung, Verstoß gegen den Datenschutz, Mißachtung der Menschenwürde etc.
Hiermit stelle ich Strafanzeige/Strafantrag gegen die oben genannte Person Weimann vom Regierungspräsidium Reinpfalz,
wegen versuchtem Raub, Verfolgung Unschuldiger, Nötigung, Rechtsbeugung, Rechtsbruch etc.
Sie stellt mir schon seit Monaten mit erpresserischen rechtswidrigen Schreiben nach und versucht illegal Geld von mir zu erpressen.
Die letzte Email von heute und das Erpresserschreiben ist anbei.
Der bisherige Schriftverkehr mit allen Rechtsbrüchen ist unter dem A.Z. beim PPRP einzusehen.
Die Antwort des blinden Systems, hier die STA FT:
Das zeigt sehr schön, dass Klagen gegen Behördenverbrecher innerhalb des hiesigen Landes eigentlich sinnlos sind.
Von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen sogenannte „Justizangehörige“, also gegen Justizkriminelle, wird einfach mal so abgesehen.
Mit anderen Worten: Es wird gar nicht erst ein Ermittlungsverfahren geben.
In dieser Sache liegt u.a. folgendes vor:
Urkundenfälschung § 267 StGB: Gebrauch von gefälschten Urkunden. Der Versuch ist strafbar.
Mittelbare Falschbeurkundung § 271StGB: Verwendung von Entwürfen, bzw. Abschriften mit Deklaration als Urkunde.
Nötigung nach § 240 und § 241 Abs.2 StGB: Die Anmaßung als Amtsperson mit Drohung und Nötigung ist strafbar.
Betrug § 263 StGB: Verschaffung von Vermögensvorteilen durch Vortäuschung falscher Tatsachen ist strafbar.
Feststellung der Erschwernis der Tatvorwürfe, da Mitarbeiter eines Scheinamtes oder einer Scheinbehörde rechtlich geschult sind.
Daraus ergeben sich:
– vorsätzlicher Betrug
– vorsätzliche Täuschung
– vorsätzliche Amtsanmaßung
– vorsätzliche Urkundenfälschung § 267 StGB
– vorsätzliche Anleitung Straftaten § 130a i.V. §126 Abs.4 Satz 1 StGB
– Anleitung zur vorsätzlichen Begünstigung § 257 Abs.1 StGB
– vorsätzliche Untergrabung der freiheitlich demokratischen Grundordnung § 81 und § 82 StGB (Hochverrat).
Außerdem ist eine vorsätzliche Rechtsbeugung nach § 339 StGB festzustellen.
All das spielt für Firmen, die hierzulande vorgaukeln, sie seien „Staatsanwaltschaften“, jedoch keine Rolle.
Das Ganze wird mit fadenscheinigen Begründungen abgeschmettert und es wird so getan, als ob die Tatbestände, die klar und deutlich auf der Hand liegen, gar nicht existieren würden.
Sie sehen ja, dass nichts dabei herauskommt, wenn man im eigenen Land Strafprozessanträge gegen Justizkriminelle im eigenen Land stellt, da hierzulande Rechtsbeugung und Korruption bis dorthinaus herrscht.











