Der Quellentext, ein Auszug aus einem Vortrag von Thorsten Polleit beim „Fest der Freiheit 2025“, präsentiert eine umfassende Argumentation für die individuelle Freiheit und eine starke Kritik am modernen Staat. Polleit beginnt mit der Definition von Freiheit anhand dreier Konzepte (negative, positive und Willensfreiheit) und führt anschließend fünf Begründungsversuche für Freiheit auf, wobei er die Ableitung aus der Logik des menschlichen Handelns als die überzeugendste darstellt. Diese logische Begründung impliziert das Selbsteigentum am eigenen Körper und an externen Gütern und führt zur Einhaltung des Nichtaggressionsprinzips. Schließlich argumentiert der Redner, dass der Staat, definiert als territorialer Zwangsmonopolist, fundamental unvereinbar mit individueller Freiheit ist, da er auf Zwang beruht und unaufhaltsam zu einem maximalen, übergriffigen Akteur wird. Als Gegenmaßnahme ruft Polleit zur Aufklärung, radikalen Rückdrängung des Staates und zur Unterstützung von Pro-Freiheits-Initiativen auf.
Basierend auf dem Transkript des Vortrags von Thorsten Polleit lassen sich verschiedene philosophische und logische Argumente identifizieren, die das Konzept der individuellen Freiheit begründen und als Bollwerk gegen staatliche Eingriffe dienen. Polleit unterscheidet dabei zwischen weniger tragfähigen Begründungen (wie subjektiven Werten oder religiöser Offenbarung) und logisch zwingenden Herleitungen.
Hier sind die zentralen Argumente aus den Quellen:
1. Die Handlungslogik (Praxeologie) als unbestreitbares Fundament Das stärkste logische Argument für die Freiheit leitet Polleit aus der „Logik des menschlichen Handelns“ ab.
- Das A-priori des Handelns: Der Satz „Der Mensch handelt“ ist eine unbestreitbare Wahrheit. Man kann ihn nicht verneinen, ohne ihn gleichzeitig vorauszusetzen, da die Verneinung selbst eine Handlung ist. Dies ist ein sogenanntes „A-priori“.
- Der performative Widerspruch: Wer die Freiheit bestreitet, gerät in einen logischen Widerspruch (einen performativen Widerspruch). Um zu sagen: „Es gibt keine Freiheit“, muss der Sprecher die Freiheit haben, diese Aussage zu treffen und seinen Körper dafür einzusetzen.
- Ableitung von Selbsteigentum und Eigentum: Da Handeln an Körperlichkeit gebunden ist (z. B. Sprechen, Tippen), impliziert die Handlungsfähigkeit logisch, dass das Individuum Eigentümer seines eigenen Körpers ist (Selbsteigentum),. Um zu überleben und zu handeln, muss der Mensch zudem das Recht haben, externe Mittel (Nahrung, Kleidung etc.) durch gewaltfreie Aneignung, Produktion oder Tausch in sein Eigentum zu überführen,.
2. Das Nicht-Aggressions-Prinzip (NAP) Aus der Handlungslogik folgt das Nicht-Aggressions-Prinzip als Demarkationslinie der Freiheit.
- Freiheit bedeutet, dass niemand „ungebetenen Zwang und ungebetene Gewalt“ gegen den Körper oder das Eigentum eines anderen ausübt. Solange dieses Prinzip gewahrt bleibt, ist das Individuum frei.
- Jeder staatliche Eingriff, der dieses Prinzip verletzt (z. B. durch Steuern oder Regulierungen), ist demnach eine Verletzung der logisch hergeleiteten individuellen Freiheit,.
3. Philosophische Begründung durch Vernunft (Immanuel Kant) Polleit zieht auch Immanuel Kant heran, um Freiheit als Notwendigkeit der Vernunft zu begründen.
- Freiheit als transzendentale Idee: Für Kant ist Freiheit kein empirisches Faktum, sondern eine „Vernunftidee“, die über die bloße Erfahrung hinausreicht.
- Autonomie: Wahre Freiheit zeigt sich in der „vernünftigen Autonomie“. Der Mensch handelt autonom, wenn er nach selbstgesetzten Regeln handelt, die er vernünftig begründen kann,. Diese Fähigkeit zur moralischen Selbstgesetzgebung unterscheidet den Menschen von bloßen Naturkausalitäten.
4. Logische Dekonstruktion der Staatslegitimität Ein wesentlicher Teil der Argumentation besteht darin, die Legitimität staatlicher Eingriffe logisch zu widerlegen.
- Der Staat als Zwangsmonopolist: Der Staat wird definiert als „territorialer Zwangsmonopolist mit der Letztentscheidungsmacht“, der sich das Recht nimmt, Steuern zu erheben (also Eigentum wegzunehmen). Diese Definition zeigt laut Polleit, dass der Staat nicht friedlich entstanden sein kann.
- Widerlegung des Gesellschaftsvertrags: Es gibt keinen Vertrag, den Bürger freiwillig mit dem Staat geschlossen haben. Polleit argumentiert, dass ein hypothetischer Vertrag, der jemanden einem Zwangsmonopolisten unterwirft, „sittenwidrig und damit nichtig“ wäre, da er einer freiwilligen Versklavung gleichkäme.
- Unvereinbarkeit von Staat und Eigentum: Da Eigentum logisch vor dem Staat existieren muss (sonst gäbe es nichts zu besteuern), ist der Staat, der Eigentum per Zwang nimmt, nicht der Beschützer, sondern der Verletzer von Eigentumsrechten und Freiheit.
- Die Tendenz zur Ausdehnung: Es wird ökonomisch und logisch argumentiert, dass ein Staat (selbst ein Minimalstaat) unvermeidlich zu einem „Maximalstaat“ wächst, da er als Monopolist für Recht und Sicherheit dazu neigt, seine Macht und Ressourcen auf Kosten der Freiheit der Bürger auszudehnen,.
Zusammenfassung Die Freiheit wird in diesem Kontext nicht als staatlich gewährtes Privileg verstanden, sondern als logische Konsequenz der menschlichen Existenz als handelndes Wesen. Die Argumentation lautet: Weil der Mensch handelt, besitzt er sich selbst; weil er sich selbst besitzt, hat er Anspruch auf Eigentum; und jeder staatliche Eingriff, der auf Zwang basiert (wie Steuern oder Regulierung), ist ein logischer Widerspruch zu diesem Naturrecht und damit illegitim,,.
Zur Veranschaulichung könnte man Polleits Argumentation mit dem Fundament eines Hauses vergleichen: Die „Handlungslogik“ ist das unverrückbare Betonfundament. Darauf baut das „Selbsteigentum“ als Erdgeschoss auf. Der Staat hingegen wird nicht als das Dach gesehen, das schützt, sondern als eine Abrissbirne, die das Fundament (das Eigentum und die Handlungsfreiheit) beschädigt, weil seine bloße Existenz (durch Steuern und Zwang) die Baustatik des freien Handelns verletzt.
In den vorliegenden Quellen wird die zunehmende Macht des Staates nicht als notwendige Ordnung, sondern als fundamentale und logische Negation der individuellen Freiheit und des Eigentums dargestellt. Diese Bedrohung wird durch eine ökonomische und rechtstheoretische Analyse untermauert, die den Staat als einen Akteur definiert, der zwangsläufig expandiert und dabei private Rechte aushöhlt.
Hier sind die zentralen Aspekte, wie dieser Konflikt in den Quellen dargestellt wird:
1. Der Staat als territorialer Zwangsmonopolist Die Quellen definieren den Staat explizit als einen „territorialen Zwangsmonopolisten mit der Letztentscheidungsmacht über alle Konflikte auf seinem Gebiet“. Diese Definition, die sich an Murray Rothbard anlehnt, hebt hervor, dass der Staat zwei Dinge tut, die keinem anderen Individuum oder Unternehmen gestattet sind:
- Er nimmt sich das Recht heraus, Steuern zu erheben, was als Wegnahme von Eigentum gegen den Willen der Eigentümer beschrieben wird.
- Er erzwingt seine Zuständigkeit für Recht und Sicherheit, ohne dass es einen freiwilligen Vertrag zwischen ihm und den Bürgern gibt.
Da der Staat nicht durch freiwillige Verträge zustande gekommen ist – ein solcher Vertrag wäre laut der Quelle als „sittenwidrig“ und „nichtig“ anzusehen, da er eine ewige Sklaverei bedeuten würde –, basiert seine Existenz und Machtausübung auf Zwang und Gewalt,.
2. Die Unvermeidbarkeit der Staatsexpansion (Vom Minimal- zum Maximalstaat) Ein zentrales Argument in der Darstellung ist die Eigendynamik staatlicher Macht. Unter Berufung auf den Ökonomen Hans-Hermann Hoppe wird argumentiert, dass selbst ein ursprünglich kleiner „Minimalstaat“ sich früher oder später unweigerlich zu einem „Maximalstaat“ entwickelt.
- Monopolisierung von Ressourcen: Da der Staat das Gewaltmonopol innehat, kann er sich Ressourcen „unter den Nagel reißen“, sei es durch Besteuerung, Verschuldung oder das Drucken von Geld.
- Aushebelung des Rechts: Da der Staat der ultimative Richter in allen Konflikten ist – auch in jenen, an denen er selbst beteiligt ist –, kann er das Recht zu seinen Gunsten auslegen. Verfassungsregeln können ihn nicht dauerhaft bändigen, da er in existenziellen Fragen sicherstellt, dass das Recht auf seiner Seite steht,.
- Durchdringung aller Lebensbereiche: Dieser Mechanismus führt dazu, dass der Staat in alle Bereiche vordringt: Bildung, Gesundheit, Ernährung, Geldwesen und Umwelt. Er wird zum „machtvollsten Akteur“, was als Aufstieg des „tiefen Staates“ (Deep State) beschrieben wird.
3. Verletzung der Handlungslogik und des Selbsteigentums Die Quellen leiten Freiheit und Eigentum aus der Logik des menschlichen Handelns (Praxeologie) ab. Da menschliches Handeln an Körperlichkeit gebunden ist, impliziert dies logisch zwingend das Selbsteigentum am eigenen Körper sowie das Eigentum an externen Mitteln (Nahrung, Kleidung etc.), die man sich friedlich angeeignet hat,.
- Wer diese Freiheit bestreitet, verwickelt sich in einen „performativen Widerspruch“, da er seine eigene Freiheit zum Argumentieren voraussetzen muss, um die Freiheit zu verneinen.
- Der Staat verletzt dieses Prinzip systematisch durch die Missachtung des Nichtaggressionsprinzips (NAP). Das NAP besagt, dass niemand ungebetenen Zwang gegen das Eigentum oder den Körper anderer ausüben darf. Da der Staat jedoch auf Zwang basiert, ist er per Definition unvereinbar mit der individuellen Freiheit,.
4. Aktuelle politische Manifestationen der Bedrohung Die zunehmende Staatsmacht wird nicht nur abstrakt, sondern anhand konkreter aktueller Entwicklungen als „neosozialistische Ideologie“ beschrieben, die einen Umsturz anstrebt. Zu den genannten Bedrohungen gehören:
- „Great Reset“ und „Neue Weltordnung“: Der Versuch, Menschen nicht mehr durch freie Märkte, sondern durch supranationale Instanzen und Räte (wie das WEF) von oben zu lenken.
- Kontrolle und Enteignung: Maßnahmen wie die „Politik der offenen Grenzen“, „Deindustrialisierung“, digitale Identitäten und digitales Zentralbankgeld werden als Werkzeuge gesehen, um die Freiheit gezielt zu bekämpfen.
- Einschränkung der Verfügungsrechte: Es wird kritisiert, dass der Staat den Bürgern einen Großteil ihres Einkommens wegnimmt und ihnen vorschreibt, welches Geld sie verwenden dürfen, womit das Eigentum effektiv ausgehöhlt wird.
5. Die Unmöglichkeit der Einhegung Die Darstellung betont, dass die Hoffnung, den Staat durch „bessere Politiker“ zu reformieren, eine Illusion ist. Der Staat lässt sich strukturell nicht auf den richtigen Kurs bringen, da der Fehler im System des Zwangsmonopols selbst liegt. Der einzige Ausweg wird im radikalen Rückbau des Staates, in der Dezentralisierung (z.B. Kleinstaaterei, Stadtrecht vor Bundesrecht) und in der individuellen Aufklärung sowie zivilem Ungehorsam (z.B. Nutzung von Bargeld, Meiden von Staatsanleihen) gesehen,.
Zusammenfassend wird der Staat in den Quellen als eine Institution dargestellt, die parasitär auf dem vorstaatlichen Eigentum aufbaut und deren innerer Wachstumsdrang die Freiheit des Einzelnen schrittweise zerstört, bis hin zu einer potenziellen Tyrannei.
Um diese Dynamik zu veranschaulichen, nutzt der Redner in den Quellen ein bekanntes Bild aus der Literatur:
Die zunehmende Macht des Staates gleicht Goethes „Zauberlehrling“. Sobald die Geister (in diesem Fall die staatlichen Zwangsbefugnisse) einmal gerufen sind, gehorchen sie dem Meister (dem Bürger oder der Verfassung) nicht mehr. Der „Besen“ verselbstständigt sich, wächst unkontrolliert und richtet Schaden an, da ihm die interne Bremse fehlt, die im privaten Sektor durch Wettbewerb und Freiwilligkeit existiert.











