Die Rechtsgrundlage des „Ordnungsamtes“: O W i G Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten „OWiG“ (454-2) 23.
Gemeinde Dannstadt reaktiviert in den Rechtsstand von 1914
Die Rechtsgrundlage des „Ordnungsamtes“: O W i G Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten „OWiG“ (454-2) 23.
Staaten (nicht Regierungen) sind pervertierte Formen von Unternehmen, welche auf Basis von Zwang und Gewalt Verträge zu Lasten Dritter schließen..
Address:Am Rathausplatz 1 67125 Dannstadt-Schauernheim
Email:dannstadt@mailbox.org
Phone:+49 621-30734480
Copyright © 2023 Gemeinde Dannstadt Alle Rechte reserviert