Das Meldegesetz der BRVD hat keinen Geltungsbereich und ist damit ungültig.
Zwangsanmeldungen etc. sind damit eine Straftat.
Das Meldegesetz kann niemals über dem Bürgerlichen Gesetzbuch stehen. Das BGB ist das höhere Recht.
Das Meldegesetz gilt nur für juristische Personen und nicht für souveräne Menschen.
BGB § 7
Wohnsitz; Begründung und Aufhebung
(1) Wer sich an einem Orte ständig niederlässt, begründet an diesem Orte seinen Wohnsitz.
(2) Der Wohnsitz kann gleichzeitig an mehreren Orten bestehen.
(3) Der Wohnsitz wird aufgehoben, wenn die Niederlassung mit dem Willen aufgehoben wird, sie aufzugeben.