Ein Nachruf!
Einst stolzer Steuermann einer kriminellen Vereinigung des vereinten Wirtschaftsgebietes jetzt gescheiterter Repräsentant einer ruinierten Gemeinde.
Hinterlassenschaft: Ein bankrottes Unternehmen und viele unerledigte kostspielige Baustellen.
Ich hatte ihm ja schon vor geraumer Zeit eine stürmische See prophezeit. Dies hat er aber heroisch, wie das eben seine herausragende Art ist, weg geschwiegen.
Das ist dann aber sehr dumm gelaufen, oder?
Ob das wohl Karma ist?
Das er jetzt aber so vehement von den Bürgen entsorgt wurde hat mich doch überrascht. Mein Mitleid hält sich allerdings in engen Grenzen.
Er hat in seinem gespielten bürgernahen Aktionismus glatt das volksnahe Riff übersehen, daß ihn dann auf den “Wählereisberg” gesteuert und versenkt hat.
Ich werde meine grandiosen Monologe mit seiner überragenden Argumentationsfreudigkeit sehr vermissen.
In seinem historischen Zeugnis wird wahrscheinlich der Satz stehen, “er hatte sich immer redlich bemüht”.
Leider werde ich seinen Nachfolger, wenn nicht schon eigenmächtig geschehen, dann in verschiedene Fakten und Tatsachen einarbeiten müssen.
Da gilt es wohl ein größeres Brett zu bohren.
Ich hoffe, da parteilos, daß dieser Mann dann doch etwas geschmeidiger und flexibler ist. Die Hoffnung stirbt ja volkstümlich zuletzt.
Mein letzter Gruß an den Kapitän wird dann wohl noch meine Strafanzeige vor ein paar Tagen sein. Da hatte ich noch nicht mit seinem Abgang gerechnet.
Hier ein kurzer Auszug des umfangreichen Textes:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige und Strafantrag gegen
den Geschäftsführer der Firma Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Stefan Veth, Rathausplatz 1, 67125 Dannstadt-Schauernheim und betroffene Mitarbeiter
wegen des Verdachts der Amtsanmaßung, Durchführung ungültiger Wahlen im vereinigten Wirtschaftsgebiet der BRD, Anstiftung zum Wahlbetrug mit ungültigen Personalausweisen, falsche Beurkundung, arglistige Täuschung, Bildung krimineller Vereinigungen, Vortäuschung von hoheitlichen Rechten und damit Landes- und Hochverrat.
Begründung des Wahlbetruges hier.
und aus allen rechtlichen Gründen.
§ 267 StGB Urkundenfälschung
§ 270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr
§ 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
§ 240 StGB Nötigung
§ 241 StGB Bedrohung
§ 253 StGB Erpressung
§ 263 StGB Hochverrat
§ 82 StGB Hochverrat
§ 339 Rechtsbeugung
Einen kleiner Trost habe ich allerdings. Die Anzeigeritis, gegen meine juristische Person, als Geschäftsführer der VGDS wird wohl aufhören.
Das muß er jetzt privat machen. Mal sehen ob er sich das traut.
Aber es gibt ja noch den Einen oder Anderen in der kriminellen Vereinigung der sich vielleicht traut den Kopf raus zu strecken. Man wird sehen.
Ihr wißt schon T.E.A.M.
Natürlich wünsche ich dem Ex-Kapitän eine wohlverdienten Ruhestand nach dem bekannten Motto
“WIR MACHEN DEN WEG FREI” in eine bessere Zukunft!











