Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBI. 1910)) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.
Gemeinde Dannstadt reaktiviert in den Rechtsstand von 1914
Laut geltendem Völkerrecht (Haager Landkriegsordnung, Art. 43 (RGBI. 1910)) ist ein „Grundgesetz“ ein „Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung.
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Die “BRD-GmbH” Vortrag von Dr. Klaus Maurer in Bautzen 2024.
Über die staatsrechtliche Situation in Deutschland.