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Hallo Herr Veth,
ich wollte mich mal nach Ihrem Befinden erkundigen.
Sie haben doch sicherlich unsere Aktivierungsurkunde per Einschreiben bekommen, oder?
Bisher habe ich noch keine Reaktionen ihrerseits festgestellt. Deswegen erkundige ich mich bei Ihnen auf den von mir vorgeschlagenen Kommunikationsweg per Email.
Der Erhalt von Emails ist übrigens über das Austauschprotokoll der Server nachzuvollziehen. Nur zur Information wenn Sie den Erhalt bestreiten sollten.
Nun noch ein kleiner ernst gemeinter Ratschlag von mir persönlich. Den Kopf in den Sand stecken und abwarten nützt nichts. Auch von irgendwelchen investigativen Ermittlungen und Verfolgungen von Systemerfüllungsgehilfen rate ich Ihnen dringend ab.
Prüfen Sie die Fakten und Sie werden sehen, daß alle unsere Aktionen völkerrechtlich, menschenrechtlich und handelsrechtlich legitim sind.
Unsere Reaktivierung der Gemeinde Dannstadt werde ich auch überregional bei den entsprechenden Stellen bekannt machen.
Beiliegend erhalten Sie auch noch eine detaillierte Ausarbeitung der aktuellen Situation der BRD und ihrer angeschlossenen Behörden (Firmen).
Diese ist zwar sehr komplex aber ausgesprochen lesenswert.
Hier geht es um Völkerrecht, Genfer Abkommen, UN-Charta, Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte und den Stillstand der Rechtspflege in der BRD.
Sie können das natürlich zur Prüfung an einen Ihrer Systemjuristen weiter geben. Sollten Sie einen finden der das versteht bitte ich um Kontaktaufnahme dieser Person mit mir.
Nach meinen langjährigen Erfahrungen mit dieser Klientel habe ich da allerdings keine großen Hoffnungen. Bisher haben die sich alle versteckt.
Weiterhin biete ich Ihnen nochmals ein Treffen unter vier Augen an um die, auf Sie zu kommende, Problematik vernünftig zu erörtern.
Da Sie nicht innerhalb meiner gesetzten Frist geantwortet haben ist die Rechtmäßigkeit unserer Gemeindereaktivierung von Ihnen konkludent anerkannt worden.
Auch haben Sie meine Fragen zu den hoheitlichen Rechten der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim nicht beantwortet.
Ich gehe davon aus, daß Sie damit im rechtsfreien Raum und nur nach Handelsrecht agieren.
Nach eine wichtige Mitteilung für Sie und andere Verantwortlichen:
Alle bisherigen Mitglieder unserer Gemeinde sind souveräne Menschen und Staatsangehörige der Bundesstaaten vor 1914!!!!!!
Sie haben ihre juristische Person per Willenserklärung abgelegt und unterliegen keinerlei BRD Regularien.
Als Menschen unterliegen sie keinerlei Gesetzen die von juristischen Personen erschaffen wurden.
Weiterhin befinden sich diese Staatsangehörigen in einem anderen Rechtkreis.
Auch jegliche finanzielle und wirtschaftliche Forderungen Ihrerseits sind ein Straftatbestand.
Hiermit untersage ich Ihnen jegliche Repressionen, Verfolgungen, Verunglimpfungen unserer Gemeindemitglieder.
Verstöße dagegen werden geahndet werden. Aber natürlich nicht im Firmenrechtssystem der BRD wofür Sie sicherlich Verständnis haben.
MfG
Peter Johann aus dem Hause Mauser, souveräner Mensch.
P.S.
Befähigung und Ausbildung – Grundprinzipien betreffend Bedienstete in den Behörden (Art 1, 7 (3) Grundrecht, Art. 25 GG, Art. 142-149 Genfer Abkommen IV – SR 0.518.51 UN-RES 45/120, UN-RES 53/144, EU-RES 2009/C-303/06 …)
Erklärung über das Recht und die Verpflichtung von Einzelpersonen, Gruppen und Organen der Gesellschaft, die allgemein anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern und zu schützen.
Die Staaten ergreifen alle notwendigen Maßnahmen um sicherzustellen, daß die zuständigen
Behörden und Regierungen jeden, Einzeln wie auch in Gesellschaft mit anderen, vor jeder
Gewalt, Bedrohung, Vergeltung, tatsächlichen oder rechtlichen Diskriminierung, jedem
Druck sowie vor jeglichen anderen Willkürhandlungen schützen, die in einer Folge
staatlicher Verpflichtungserfüllung in der Erklärung des Menschenrechtes genannt sind.