Du bist getauft worden?
Dann gelten für dich die Regelwerke des Vatikans! Du wurdest vom Menschen zur Person
Can. 96 — Durch die Taufe wird der Mensch der Kirche Christi eingegliedert und wird in ihr zur Person mit den Pflichten und Rechten, die den Christen unter Beachtung ihrer jeweiligen Stellung eigen sind, soweit sie sich in der kirchlichen Gemeinschaft befinden und wenn nicht eine rechtmäßig verhängte Sanktion entgegensteht.Can. 849 — Die Taufe ist die Eingangspforte zu den Sakramenten; ihr tat-sächlicher Empfang oder wenigstens das Verlangen danach ist zum Heil notwendig; durch sie werden die Menschen von den Sünden befreit, zu Kindern Gottes neu geschaffen und, durch ein untilgbares Prägemal Christus gleichgestaltet, der Kirche eingegliedert; sie wird nur durch Waschung mit wirklichem Wasser in Verbindung mit der gebotenen Form der Taufworte gültig gespendet.Can. 852 — § 1. Die in den Canones über die Taufe Erwachsener enthaltenen Vorschriften beziehen sich auf alle, die, dem Kindesalter entwachsen, den Vernunftgebrauch erlangt haben.§ 2. Dem Kind gleichgestellt ist, auch hinsichtlich der Taufe, wer seiner nicht mächtig ist.Beachte: Alle mosaischen Glaubensformate, so auch die Freimaurerei, geben unter der Hand des Rabbis ihren Eid auf das alte Testament.
Die drei päpstlichen Bullen zur Entrechtung der Menschen
• Bulla Unam Sanctam von Papst Bonifatius VIII vom 18. November 1302
„Wir erklären, sagen, definieren und verkünden nun aber, dass es für jede
menschliche Kreatur zum Heil unbedingt notwendig ist, dem Römischen
Bischof unterworfen zu sein.“ (Selbstlegitimierung eines Absolutheits-
anspruchs zur Kontrolle der Erde und aller Lebewesen durch den Papst)
• Bulla Romanus Pontifex von Papst Nikolaus V. vom 8. Januar 1455
Die Römische Kirche erhebt in Selbstlegitimierung Anspruch auf die Erde und
erklärt alles darauf als ihr Eigentum. Diese Bulle … „gilt für alle Zeiten mit
vollständiger Rechtskraft. Das Angehen dagegen ist nichtig und nutzlos, wenn
jemand wissentlich oder unwissentlich dagegen angeht.“ … „keinem
Menschen soll es erlaubt sein, die Urkunde zu verletzen.“
• Mit der Bulla Aeterni Regis von Papst Sixtus IV. vom 21.6.1481
und ebenso der Einberufungsbulle von Papst Paul III
• haben uns die Päpste unsere Seele gestohlen. Für uns Menschen besteht
aus den oben genannten Rechtsgründen per Anfechtung und
Zurückweisung keine vertragliche Bindewirkung; die Bullen und ihre
Derivate hieraus sind unheilbar nichtig nunc pro tunc. Jeder einzelne von
uns beansprucht seinen Körper als sein alleiniges Eigentum sowie seine
Seele und seinen Geist als seine ureigenste Bewusstheit.
• Motu Proprio vom 11. Juli 2013
Papst Franziskus hat am 11. Juli 2013 mit Wirkung zum 01. September 2013
ein Motu Proprio, das höchste legale Gesetzesinstrument auf Erden aus
eigenem Beweggrund [motu proprio] herausgegeben und demzufolge die
Immunität aller Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und „Regierungs-
beamten“ aufgehoben.
Durch dieses Motu Proprio des Papstes sind nunmehr
Richter, Anwälte, Banker, Gesetzgeber, Strafverfolgung und alle öffentlichen
Beamten und Bediensteten persönlich haftbar zu machen für ihre
Beschlagnahmung von Häusern, Autos, Geld und Anlagen der wahren
Begünstigten, für Freiheitsberaubung, Betrug, Belästigung und die
Umwandlung der Treuhandfonds der wahren Begünstigten.











