Mit einem neuen BGH-Urteil vom Februar 2026 könnt Ihr nun die Vollstreckung von GEZ-Zwangsgebühren abwehren bzw. die Abgabe der Vermögensauskunft verweigern.
Als Grund dafür nannten die Richter vom Bundesgerichtshof erneut alte Argumente von uns: die fehlende Übernahme der Verantwortlichkeit für die Forderungen.
Die liebe Anja erläutert Euch den Sachverhalt nochmal genauer in einfachen Worten mit einem Beitrag in ihrem Kanal, den Ihr unter folgendem Link findet…
https://t.me/AnjasKanal/4143
Das 17-seitige Volltext-Urteil ist hier zu finden…
https://dejure.org/ext/127834977bb9822e8a10a4b61afef51b
Die Kurzversion könnt Ihr hier einsehen…
https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-viizb2924-vollstreckungsersuchen-rundfunkgebuehren-intendantin-namenszug
Diese Argumentation ist wahrscheinlich so alt wie die Rechtsstaatlichkeitsbewegung selbst und wurde hier im Kanal bereits häufiger thematisiert. Wir müssen sowas schon auch massenhaft zur Anwendung bringen und dazu natürlich auch alle unsere Mitmenschen motivieren.
Wenn sowas immer nur von 2 bis 3 Hansel aus einer Region gemacht wird, dann können diese von der selbstermächtigten Exekutive (https://t.me/marcsturmprivat/3165) leicht übergangen werden. Es muss hier zu flächendeckenden Verweigerungen kommen!











