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1. Ein Friedensvertrag ist eine abschließende Regelung aller Ansprüche der vormals kriegführenden Staaten.
2. Ein Friedensvertrag beendet in jedem der vormals kriegführenden Staaten den Kriegszustand bzw. Ausnahmezustand, der vormals durch die Kriegserklärung eingetreten ist.
Es wird damit in jedem Staat voll umfänglich die verfassungsmäßige Ordnung wiederhergestellt.
3. Ein Friedensvertrag kann nur zwischen den vormals kriegführenden Staaten geschlossen werden.
4. Nach einem Friedensvertrag sind alle vormals kriegführenden Staaten wieder souverän.
Weshalb ist das Versailler Diktat kein Friedensvertrag?
Weshalb ist der sogenannte „2+4-Vertrag“ kein Friedensvertrag?
Dr. Klaus Maurer