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[Zurückweisung Vollstreckungsankündigung ……. vom 18.10.2024]
Sehr geehrte Damen und Herren ,
man fand am 18.10.2024 ein Schreiben der Firma Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim im Briefkasten von ………….. vor, welches augenscheinlich am 16.10.2024 von der juristischen Personen [MORLOCK und LETTERMANN] erstellt und versandt wurde.
Sie haben die falsche, nämlich die juristische Person ……….. ihres BRD-Systems angeschrieben. Hier handelt es sich um eine Fiktion als juristischen Person.
Video: Muß der Mensch Steuern zahlen?
https://menschundperson.youtubejackerai.live/video/7euqnjs3n8
Nun zu Ihrem Schreiben:
Ihrer Firma liegt seit geraumer Zeit eine Zurückweisung dieses Grundsteuerbescheides vor. Erkundigen Sie sich mal bevor sie unbescholtene Bürger so massiv bedrohen.
Vielen Dank für die Zusendung dieses Entwurfes und dafür, dass Sie Ihren Gläubiger in die Erstellung fehlerfreier Korrespondenz einbinden.
Es konnte kein schwerwiegender grammatikalischer oder orthographischer Fehler festgestellt werden. Deshalb können Sie jetzt das Original mit vollem Namen unterschrieben und den Namen im Klartext zuschicken. Bitte keine Paraphe!!
Ihr o.g. Schreiben ist nicht unterschrieben und somit ungültig.
Fehlt auf Schriftstücken die erforderliche rechtsgültige verbindliche Unterschrift oder ist sie aus bestimmten Gründen ungültig, so entfalten diese Schriftstücke keinerlei Rechtswirkungen auch Verträge sind entsprechend NICHTIG. Selbst ein guter Glaube an die Echtheit von Unterschriften genießt keinen Rechtsschutz, sodass ungültige oder gefälschte Unterschriften nicht zu rechtswirksamen Verträgen führen.
Sie täuschen arglistig indem Sie dieses Schreiben als gültig bezeichnen.
Ohne Unterschrift tritt KEINE Rechtskraft oder Gültigkeit ein! Außerdem verstößt er, mangels Angabe einer entsprechenden Rechtsgrundlage, gegen das sich aus Art. 80 I 2 GG und § 37 I VwVfG ergebende Bestimmtheitsgebot! Dies gilt vor allem auch für gerichtliche Dokumente (Urteile, Beschlüsse, Vollstreckungstitel etc.):
Das eigenhändig unterschriebene Dokument ist vor zu legen (§ 315, 317 ZPO).
Wer sind sie und mit welcher hoheitlichen Legitimation schicken Sie mir eine Vollstreckungsankündigung und bedrohen mich mit dieser Zahlung massiv?
Wer gibt Ihnen das Recht und den Anspruch von mir Geld zu fordern und mich zu verfolgen?
In welcher Beziehung stehen Sie zu mir. Legen Sie mir bitte den handelsrechtlichen Vertrag vor den ich mit Ihnen geschlossen habe.
Dieses Schreiben mit dem Titel „VOLLSTRECKUNGSANKÜNDIGUNG“ , gerichtet an die juristische Person ……………., ein Rechtssubjekt deren Urheber und Schöpfer die Firma Bundesrepublik Deutschland/BUND bzw. das jeweilige Wirtschaftsgebiet (hier Rheinland-Pfalz) ist. Da eine Zustellung nur an eine prozeßfähige natürliche Person, nicht jedoch juristische Person erfolgen kann, ist die Zustellung mangels Prozeßunfähigkeit unwirksam.
Juristische Personen ohne Grundrechte sind lt. Bundesverfassungsgericht weder grundbuch-, rechts-, geschäfts-, handlungs-, delikt-, insolvenz-, vertrags- oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig. Juristische Person sind: Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Landkreise, Gemeinden, Städte, Gerichte etc.
Also auch die Firma VERBANDSGEMEINDE DANNSTADT-SCHAUERNHEIM.
ALLERDINGS DIENEN DIE GRUNDRECHTE VORRANGIG DEM SCHUTZ DER FREIHEITSSPHÄRE DES EINZELNEN MENSCHEN ALS NATÜRLICHER PERSON GEGEN EINGRIFFE DER STAATLICHEN GEWALT (VGL. BVERFGE 15, 256 <262>; 21, 362 <369>; 59, 231 <255>; 61, 82 <100 F.>; 65, 1 <43>). DIE GRUNDRECHTSFÄHIGKEIT EINER JURISTISCHEN PERSON DES ÖFFENTLICHEN RECHTS IST VOR DIESEM HINTERGRUND GRUNDSÄTZLICH DANN ZU VERNEINEN, WENN DIESE ÖFFENTLICHE AUFGABEN WAHRNIMMT (VGL. BVERFGE 21, 362 <369 F.>; 45, 63 <78>; 61, 82 <101>; 68, 193 <206>; 70, 1 <15>; 75, 192 <197>; 85, 360 <385>; BVERFG, BESCHLUSS DES ERSTEN SENATS VOM 16. DEZEMBER 2014 – 1 BVR 2142/11 -, NVWZ 2015, S. 510 <511 F.>).
Durch die fehlende Grundrechtsfähigkeit (Vergleich Menschen=Unmündigkeit) dieser juristischen Personen sind diese nicht berechtigt Verträge abzuschließen. Aus diesem Grunde sind Schreiben dieser juristischen Personen nur unverbindliche Angebote.
Das wiederum heißt, daß auch Stadtverwaltungen und Gemeindeverwaltungen keine Prozesse führen dürfen, da nicht prozeßfähig.
Nach rechtlicher Würdigung des Absenders und des Inhaltes habe ich dieses Schreiben als Angebot erkannt.
Ich erkläre: Ich habe keinen Handelsvertrag mit Ihnen abgeschlossen und ich nehme Ihr Angebot nicht an und bin an weiteren Angeboten nicht interessiert und ich weise Ihr Handelsangebot zurück.
Hiermit wird das Schreiben wegen Verletzung des sachlichen Rechts unter Angabe einer juristisch unbestimmten Person zurückgewiesen! Dieses ist bindend, da bestritten wird, eine Schuld oder Forderung in einem Vertrag mit Übereinstimmung 15 U.S. §1692g geschlossen und gleichzeitig diese Dienstleistung bestellt zu haben.
Sollte es in Ihrem Hause nicht möglich sein, eine Person zu finden, die eine Zurückweisung erkennen kann, bittet Sie die Verfasserin, diese Korrespondenz an die übergeordnete Stelle weiterzuleiten.
Die dem Verfasser/in zugekommene Korrespondenz ist nicht handschriftlich unterzeichnet und somit NICHT RECHTSFÄHIG!
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 333 Zurückweisung des Rechts durch den Dritten
Weist der Dritte ………………………. das aus dem Vertrag erworbene Recht dem Versprechenden gegenüber zurück, so gilt das Recht als nicht erworben.
Sie wenden ungültiges Recht an (hier besagte AO / Grundsteuer). Das nennt man Rechtbeugung.
Sie begehen dadurch den Tatbestand der Nötigung, Verfolgung Unschuldiger, Gewaltandrohung, Androhung von Freiheitsberaubung, weiße Folter
UN Resolution 217 A
Artikel 17: Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden
Wer übernimmt die Haftung für dieses Schreiben?
Sie sind voll privat haftbar nach § 823 BGB!!!!!!!!!!!!
Ihr o.g. Angebot nehme ich unter bestimmten Umständen und nach Klärung der Richtigkeit dieser Forderung unter folgenden Voraussetzungen und unter Beantwortung der folgenden Fragen an:
Wird die Forderung gegen die Person oder gegen den Menschen gestellt?
Muß der Mensch Steuern zahlen?
Kann ein Mensch in Sachen Unrecht besteuert werden?
Wo ist in der Justiz der Begriff des Menschen nach dem Zitiergebot im Anwendungsbereich der Justiz juristisch definiert?
Können, wegen arglistiger Täuschung im Rechtsverkehr, die gesamten Steuern unter bestimmten Umständen in der Regel zurückgefordert werden?
Ist die Abgabeordnung von 1977 bzgl. Steuerabgaben jemals in Kraft getreten? Gibt es dazu im BGBL Veröffentlichungen eines Inkrafttretens der AO des Finanzamtes?
Nach welchen gültigen Gesetzen erheben sie Steuern, setzen diese fest und treiben diese bei?
Haftet die Steuerverwaltung gemäß §6(2) des Elster-Formulars nach den gesetzlichen Vorschriften des Schenkungsrechtes? Sind die „Steuern“ Zwangsabgaben? Schenkt jeder Bürger der BRD die „Steuergelder“?
Stammt das Einkommenssteuergesetz aus der Nazizeit? Arbeiten Sie damit nach dem EkSt-Gesetz vom 16.10.1934 nach Nazirecht?
Anwendung von Nazirecht ist laut SHAEFF verboten.
Dieses Gesetz verstößt gegen Artikel 139 GG!
Sie sind verpflichtet gegen solche Anweisungen bei Ihren Vorgesetzten zu remonstrieren. (Gegenvorstellung oder Einwendung) Ansonsten sind Sie privat voll haftbar für Ihre Aktionen. Die Staatshaftung im 2. BMJBBG Art. 4 vom 23.11.2007 ist erloschen.
Auf welcher gültigen gesetzlichen Grundlage basiert Ihrer Forderung?
Erbringen sie mir bitte Ihre amtliche Legitimation.
In notariell beglaubigter Form weisen sie mir bitte nach wie, wofür, wodurch und vom wem Sie die Rechte hoheitlicher Aufgaben übertragen bekommen haben.
Weisen sie in notarieller Form nach auf welchen Staat sie vereidigt worden sind und erbringen mir die notariell bestätigte Gründungsurkunde dieses Staates.
Ich gebe Ihnen die Gelegenheit, dies in einer angemessenen Frist von 72 Stunden und Postlaufzeit von zwei Tagen unter Eid und unter unbeschränkter Haftung zu erbringen.
Sollte dies nicht erfolgen gehe ich davon aus, daß Sie selbst privat vertragsrechtlich und Ihre Behörde nach Privat- und Vertragsrecht als Unternehmen (Handelsrecht, UCC, HGB,) handeln oder arbeiten oder für solche im Auftrage handeln.
Sie oder übergeordnete Identitäten sind in internationalen Verzeichnissen als solches gelistet und damit gewerblich tätig.