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Ausstieg aus dem “BRD”- Gulag
1v10 Allgemeines
Spätestens Im Pandemie-Pharma-Faschismus haben wir gezeigt bekommen, daß die sogenannten “Grundrechte” im sogenannten “Grundgesetz” nicht mehr als einen Dreck wert sind. Es kam eine Viererbande bestehend aus Wieler, Drosten, Merkel und Spahn und über Nacht wurden faschistische Verhältnisse hergestellt, ohne daß rechtlich irgend etwas dagegen unternommen werden konnte.
Dieses faschistische “BRD”- Besatzer- System ist am Ende. Die Frage ist, wie es nach dessen restloser Beseitigung für uns gesellschaftlich weitergeht.
Entscheidend ist, daß wir unser Schicksal in die eigenen Hände nehmen! Sowohl im individuellen als auch im gesellschaftlichen Maßstab.
In einer Firma entscheidet immer die Geschäftsführung und nie das Personal.
Das Einzige, was rechtlich sauber ist, ist die Herstellung unserer verfassungsmäßigen Ordnung, das heißt unseres gültigen Rechtsstandes im Staatsrecht. Anschließend wird es wichtig sein, diesen Rechtsstand in freier Selbstbestimmung weiterzuentwickeln.
Hierzu machen wir uns auf die Suche nach unserer verfassungsmäßigen Ordnung, nach unserem gültigen Rechtsstand im Staatsrecht.
2v10 unsere verfassungsmäßige Ordnung
“BRD”:
Unsere verfassungsmäßige Ordnung können wir nur im gültigen Staatsrecht haben. Daß die “BRD” kein Staat ist, habe ich in früheren Abhandlungen hinreichend bewiesen. Maßstab ist die “Drei-Elemente-Lehre”. Die Besatzer konnten die “BRD” nicht als Staat konzipieren. Es ist staats- und völkerrechtlich grundsätzlich nicht möglich, daß irgendwelche Ausländer irgendwohin gehen und für andere Völker Staaten gründen. Dementsprechend hat die “BRD”
• kein Staatsvolk
(es gibt keine Staatsangehörigkeit “BRD” – einen Staat namens “DEUTSCH” gibt es schließlich nicht)
• kein Staatsgebiet
(Aufhebung Artikel 23 “GG” zum 28.09.1990)
• keine Staatsgewalt
(null Souveränität – das Siegerrecht des “Ersten” und “Zweiten” “Weltkrieges” und das Besatzungsrecht, welches vor Gründung der “BRD” etabliert wurde, nach wie vor in Kraft und dem “GG” gegenüber höherrangig)
An dieser Stelle prüft der Jurist, ob der Rechtsstand von vor Gründung der “BRD” unser gültiger Rechtsstand im Staatsrecht und damit unsere verfassungsmäßige Ordnung ist.
“Dritttes Reich”:
• illegal zustande gekommen (“Ermächtigungsgesetz” nach den Regeln der “Weimarer Republik” illegal wegen Verstoß gegen Grundsatz der Gewaltenteilung)
• gesamte Rechtssetzung des “DR3” von den Besatzern für illegal und ungültig erklärt (Kontrollratsgesetz Nr. 1; SHAEF Gesetz Nr. 1; Tillesen Urteil)
“Weimarer Reublik” (vor “Drittem Reich”):
• kein Staatsvolk
(es gibt keine Staatsangehörigkeit “Weimarer Republik”)
• keine Staatsgewalt
(null Souveränität – das Siegerrecht des “Ersten” “Weltkrieges” – “Versailler Diktat” der “Weimarer Reichsverfassung” gegenüber höherrangig) – (Art. 178 “WRV”)
“Rechtsstand 1918” (vor “Weimarer Republik”):
Kriegszustand ist eine Form des Ausnahmezustandes und damit ein rechtlicher Zustand.
Schließlich mußte der Kriegszustand ausgerufen werden, damit jeder Staatsangehörige wußte, daß jetzt ein anderes Recht gilt. Schließlich sind im Kriegszustand Handlungen legitim, die ansonsten illegal wären zum Beispiel das Zerstören von Sachwerten oder das Schießen auf Menschen. Kennzeichnend für den Ausnahmezustand ist, daß die verfassungsmäßige Ordnung nicht in Kraft ist. Somit kann im Ausnahmezustand das legitime zivile Recht des Staates nicht weiterentwickelt werden. Mit Ausnahmezustand ist der Rechtsstand eines Staates automatisch bis auf Weiteres eingefroren.
Folgerichtig haben wir unsere verfassungsmäßige Ordnung im Rechtsstand vom 30.07.1914 als gültigen Rechtsstand im Staatsrecht. Rechte haben wir nur als Staatsangehörige im Staatsrecht. Im Rechtsstand vom 30.07.1914 gab es noch Staatsangehörigkeit und Staatsvolk. Bestandteil dieses Rechtsstandes ist das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz vom 22.07.1913. Nach diesem Gesetz ist die Staatsangehörigkeit erblich. Maßgeblich ist somit nicht unser Geburtsort, sondern von welchem Vorfahren wir die Staatsangehörigkeit geerbt haben.
3v10 Bedeutung unserer staatlichen gebietskörperschaftlichen Gemeinden:
Wir haben insbesondere im Pandemie-Faschismus gezeigt bekommen, daß die sogenannten “Grundrechte” im “BRD”- System nur einen Dreck wert sind. In einer Firma bestimmt nun einmal immer die Geschäftsführung und nie das Personal. Rechte haben wir nur als Staatsangehörige im Staatsrecht. Solange nur ein einziger Staatsangehöriger noch vorhanden ist, ist der Staat noch vorhanden und nicht untergegangen. Wir müssen nun unsere Staatlichkeit, unsere verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen. Die wichtigste Frage zur Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt ist die Frage: “Wem gehört das Land?” Nur wer die Eigentumsrechte an dem Land hat, die sogenannten “Bodenrechte”, ist berechtigt zur Ausübung von Hoheitsgewalt.
Auf der ganzen Welt gilt:
- Wer eine herrenlose Sache an sich nimmt, erlangt Eigentum daran,
- das wichtigste Kriterium für Eigentum ist die Vererbbarkeit. Folglich gehört das Land den Erstbesiedlern und ihren Erben.
Niemand von uns kann beweisen, daß er blutsverwandter Nachfahre eines Erstbesiedlers in irgend einem Siedlungsgebiet in unserem Heimatland ist. Das ist auch nicht nötig. Unsere Vorfahren haben zeitgleich mit der Erstbesiedelung Siedlergemeinschaften und in der Folge Gebietskörperschaften gebildet. Schließlich mußte gemeinschaftlich über die Nutzung des Bodens entschieden werden, wo private Bereiche sind in denen private Häuser gebaut werden, wo Landwirtschaft stattfindet, welche öffentlichen Bereiche es geben muß für Straßen und Wege, ggf. wie das Wasser aufgeteilt wird etc. etc. Zudem mußte das öffentliche Leben geregelt werden und geregelt werden, wie die Regeln gemacht und durchgesetzt werden. Es gab in diesen Körperschaften ● ein rechtliches Innenverhältnis der Siedler untereinander ● ein rechtliches Außenverhältnis (es war geregelt, wer diese Gemeinschaft nach Außen vertritt) und ● das Gebiet dieser Gemeinschaft war definiert, in dem das Recht dieser Gemeinschaft gilt. Somit waren die Kriterien einer Gebietskörperschaft erfüllt. Menschen wandern zu und wandern ab, Menschen werden geboren und sterben. Eine Körperschaft bzw. eine Gebietskörperschaft muß niemals “sterben”. Der Boden gehört den gebietskörperschaftlichen Gemeinden. Wer einer solchen gebietskörperschaftlichen Gemeinde legal angehört, ist gemeinschaftlich Eigentümer des Bodens in dieser Gebietskörperschaft. Aus den Bodenrechten ergibt sich die Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt (gebietsbezogene Herrschaftsgewalt).
Ich persönlich bin in Erfurt aufgewachsen. Erfurt wurde 742 erstmals urkundlich erwähnt. Erfurt ist somit eine sehr alte Gebietskörperschaft. In Erfurt wurde schon vor über 1.000 Jahren Hoheitsgewalt ausgeübt. Es wurden die Regeln des Zusammenlebens erstellt und wer sich nicht an sie hielt, wer bspw. gestohlen oder betrogen hatte, wurde an den Pranger gestellt oder kam in den Schuldturm etc… Erfurt existierte bereits, und hatte Hoheitsgewalt ausgeübt, lange bevor es die Hanse, die Staaten oder den Staatenbund bzw. das Deutsche Reiche gab. Die Gemeinden können ohne den Staat existieren aber nicht der Staat ohne die Gemeinden. Die Staaten können ohne den Staatenbund bzw ohne das Deutsche Reich existieren, aber ein Staatenbund bzw. das Deutsche Reich kann nicht ohne die Staaten existieren.
Zusammengefasst sind die gebietskörperschaftlichen Gemeinden die Inhaber der für die Ausübung von Hoheitsgewalt relevanten höchsten Rechte, der Bodenrechte. Deshalb sind sie seit jeher legitimiert zur Ausübung von Hoheitsgewalt. Sie können aber diese Rechte delegieren, indem sie sich freiwillig übergeordneten Strukturen unterordnen.
4v10 Reorganisation unserer gebietskörperschaftlichen Gemeinden:
Um erstmal sich innerhalb des “BRD”- Systems etwas Schutz verschaffen
• Von einem Arzt Geschäftsfähigkeit bescheinigen lassen
• Patientenverfügung / Betreuungsverfügung erstellen / checken
• Vorsorgevollmacht erstellen / checken
Zur Klarstellung der eigenen Rechtsfähigkeit
• Lebenderklärung, Willenserklärung sowie Personenstandserklärung gegenüber dem Standesamt des Geburtsortes abgeben und Abgabe bestätigen lassen
• Nachweis der Abstimmungsberechtigung durch Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit (väterliche Linie bei verheirateten Eltern, mütterliche Linie bei nichtverheirateten Eltern)
Zur Reorganisation einer staatlichen (gebietskörperschaftlichen) Gemeinde
• Ermittlung der Gemeindegrenzen im Stande von 1914 (Katasteramt), alte Grenzen auf Folie Kopieren und im entsprechenden Größenverhältnis auf eine aktuelle Google- Maps- Karte kopieren
• Ermittlung und Verwendung von Wappen von vor 1918.
• Selbsternennung zum Ortsvorsteher im Notstand im Rechts- und Gebietsstand vom 30. Juli 1914
o Erstellung einer Gemeindeverfassung für den Notstand
o Proklamation an sogenannten “Bürgermeister” beziehungsweise Geschäftsführer im “BRD”- System – Mitteilung an die Siegermächte
• Finden von Mitstreitern / Arbeitsteilung
• Herstellung einer basalen Handlungsfähigkeit der staatlichen Gemeinde
• Wahl des Ortsvorstehers im Notstand und Aufbau der Gemeindestruktur zunächst konform nach alter Gemeindeordnung
• Veröffentlichung / Proklamation gegenüber den Besatzungsmächten, gegebenenfalls Stellung von Schadensersatzforderungen
• Abhaltung von Wahlen für den Gemeinderat, hierfür gegebenenfalls Zusammenarbeit mit einer Wahlkommission für Hilfe bei der Definition der Abstimmungsberechtigten durch Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit
• Vorbereitung / Erstellung eines eigenen Geldsystems – gegebenenfalls Kooperation mit Nachbargemeinden beispielsweise nach dem Modell “Das Wunder von Wörgl”
• Herstellung der Autonomie der staatlichen Gemeinde mit Kontrolle über Wasserversorgung, Abwasser- und Müllbeseitigung und Energieversorgung
• Weiterarbeit an der Herstellung der verfassungsmäßigen Ordnung mit Reorganisation der Bundesstaaten und des Deutschen Reiches – Alternativ gegebenenfalls Gründung von neuen Kooperationsstrukturen. Man beachte das Prinzip:
1.) die Menschen legitimieren die staatliche Gemeinde
2.) die staatlichen Gemeinden legitimieren den Bundesstaat oder alternative Strukturen
3.) die Bundesstaaten legitimieren das Reich oder alternative Strukturen.
• Angleichung der Gemeindeordnung an die heutigen Verhältnisse mit Schaffung von Frauenwahlrecht, Alter der Wahlberechtigung auf vollendetes 18. Lebensjahr, weitere Wahlvorbereitungen
• Anschreiben an Vatikan und britischen Hochadel mit der verbindlichen Frage, ob und ggf. auf welcher rechtlichen Grundlage die staatliche Gemeinde im Rechts- und Gebietsstand vom 30. Juli 1914 Verpflichtungen gegenüber diesen Körperschaften hat mit Fristsetzung von 21 Tagen. Ankündigung, daß bei Ausbleiben einer Antwort geschlossen wird, daß keine Verpflichtungen bestehen.
5v10 Hilfen zur Reorganisation unserer gebietskörperschaftlichen Gemeinden:
Wahlkommissionen Letztendlich liegt die Feststellung der Staatsangehörigen und damit der Abstimmungsberechtigten in der Verantwortung des zuständigen Beamten der staatlichen (gebietskörperschaftlichen) Gemeinde. Eine intelligente, wertvolle, sehr wirkungsvolle und noch recht junge Bewegung in unserem Lande ist die Bewegung der Wahlkommissionen. Hierbei haben sich Staatsangehörige in Eigenverantwortung zusammengefunden, die anderen Menschen helfen, ihre Staatsangehörigkeit herauszufinden und glaubhaft machen zu können. Dies ist eine sehr wertvolle Arbeit, da hierdurch das jeweilige Staatsvolk und damit die im Staat vorhandenen Abstimmungsberechtigten festgestellt werden. Bei den Wahlkommissionen werden die Kompetenzen das RuStAG von 1913 betreffend derart gebündelt, daß auch in unübersichtlichen Einzelfällen rechtlich sauber und nachvollziehbar durch aufwendige Prüfverfahren die jeweilige Staatsangehörigkeit verläßlich festgestellt werden kann. Zudem können die Menschen in diesen Wahlkommissionen oft gute Hinweise geben, wo man die entsprechenden Unterlagen im System bekommen kann. Für einzelne Menschen, die ihre Staatsangehörigkeit herausfinden wollen, aber auch für staatliche Gemeinden in der Reorganisation lohnt sich deshalb die Zusammenarbeit mit einer vor Ort tätigen Wahlkommission.
Es sind im Grunde aktuell drei Tätigkeitsgebiete, in denen man eine wertvolle Arbeit in der Rechtsstaatlichkeitsbewegung machen kann:
- Feststellung der eigenen Staatsangehörigkeit, ggf. mit Hilfe einer Wahlkommission
- Mitarbeit in einer Wahlkommission
- Reorganisation einer staatlichen (gebietskörperschaftlichen) Gemeinde.
Ich persönlich arbeite hauptsächlich mit der Wahlkommission der Preußischen Provinz Brandenburg, Sabine Riedrich, zusammen, die sehr gut vernetzt ist.
https://wk-brandenburg.org/
Sofern Ihr Interesse habt, Eure Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen, wendet Euch gerne an mich persönlich, ich kann die Verbindung zur Wahlkommission in Deiner / Ihrer Region herstellen…
6v10 Ergänzung zur Reorganisation der staatlichen Gemeinde
Wie bereits ausgeführt, gibt es aktuell drei Tätigkeitsgebiete, in denen man eine wertvolle Arbeit in der Rechtsstaatlichkeitsbewegung leisten kann:
- Feststellung der eigenen Staatsangehörigkeit, ggf. mit Hilfe einer Wahlkommission
- Mitarbeit in einer Wahlkommission
- Reorganisation einer staatlichen (gebietskörperschaftlichen) Gemeinde.
Sofern man sich entschließt,
- seine Staatsangehörigkeit mit Hilfe einer Wahlkommission herauszufinden, oder
- in einer Wahlkommsission mitarbeitet, was eine sehr wertvolle Arbeit ist, hat man keine Berührungspunkte mit dem “BRD”- System. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß man wegen diesen beiden Handlungen vom “BRD”- Besatzersystem terrorisiert wird.
Die Reorganisation der gebietskörperschaftlichen Gemeinden im Rechts- und Gebietsstand vom 30. Juli 1914 ist unter Umständen mit einem gewissen Risiko behaftet. Es kann passieren, daß man vom faschistischen “BRD”- System terrorisiert wird. Menschen mit kleinen Kindern sind in besonderer Weise angreifbar. Es kann dann passieren, daß die Verbrecher vom sogenannten “Jugendamt” auf der Basis von nationalsozialistischem Recht, welches die “BRD”- Stellen nach wie vor anwenden, die Familie und die Kinder gezielt zerstören, indem diese Verbrecher die Kinder willkürlich aus der Familie herausreißen. Es geht natürlich um absichtliche Einschüchterung und gezielte Traumatisierung der Kinder, und das alles nur, weil die Eltern eine politisch nicht gewünschte Meinung vertreten. Auch erscheint es nicht ratsam, unkalkulierbare Risiken einzugehen, sofern man im “BRD”- System über Vermögenswerte verfügt, die einem unter Umständen willkürlich weggenommen werden.
Ansonsten ist es natürlich wichtig, daß man als Staatsangehöriger in der gebietskörperschaftlichen Gemeinde und im Staat im Rechts- und Gebietsstand vom 1914 Ämter übernimmt. Dies ist die entscheidende Handlung, wodurch wir im Staatsrecht “sichtbar” werden. Diejenigen die “im Commerz” arbeiten, machen auch wertvolle Arbeit, sind aber Einzelkämpfer. Als Staatsvolk werden wir nur sichtbar, indem wir als Staatsangehörige die legitimen Gebietskörperschaften im Staatsrecht (zuerst die Gemeinden) reorganisieren. Nur durch diese Reorganisationsarbeit können wir im Staatsrecht Ansprechpartner sein für “Rückenwind” aus dem In- oder Ausland. Aus diesem Grunde wird die Reorganisationsarbeit mit der Übernahme von Ämtern in der “BRD”- Besatzerpropaganda am meisten mit Dreck beworfen. Man unterstellt den Aktivisten, daß sie “psychisch beeinträchtigt” seien (“narzißtisch”), nach dem Motto: “…die haben krankhaftes Geltungsbedürfnis…, …die wollen der Kaiser oder der Kanzler sein… etc…” Tatsächlich ist es die logische Konsequenz, wenn wir unsere Schicksal in die eigenen Hände nehmen wollen, daß wir als Staatsangehörige Ämter in unserem Staatswesen übernehmen. Nur so kann eine Reorganisation funktionieren. Deshalb darf man sich von der “BRD”- Besatzerpropaganda nicht von der Übernahme von Ämtern in unserem Staatswesen abhalten lassen!
7v10 rechtliche Bedeutung der Reorganisation der staatlichen Gemeinde
Oft wird die Frage gestellt, weshalb die Reorganisation der Gemeinden im Rechts- und Gebietsstand vom 30. Juli 1914 so hohe Bedeutung hat. Hierfür sind drei wesentliche Aspekte zu nennen:
- Die Gemeinden im Rechts- und Gebietsstand vom 30. Juli 1914 sind im Besitz der Bodenrechte, denen gehört das Land. Die Frage: “Wem gehört das Land?” entscheidet, wer die Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt hat. Wir haben keine Wahl als die Wiederherstellung unserer verfassungsmäßigen Ordnung im Rechtsstand vom 30. Juli 1914, weil wir ansonsten den Kontakt zu unseren Bodenrechten verlieren und somit keine gebietskörperschaftliche Legitimation haben. Ohne diese gebietskörperschaftliche Legitimation verlieren wir die Legitimation zur Ausübung von Hoheitsgewalt.
- Es ist leicht nachweisbar, daß unsere verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland der Rechtsstand vom 30. Juli 1914 ist. Wenn wir nicht zu diesem Rechtsstand zurückkehren, verlieren wir ebenfalls unsere gebietskörperschaftliche Legitimation. Wir begehen dann Verfassungshochverrat und sind nicht besser als “Weimarer Republik”, “Drittes Reich”, “DDR” und “BRD”, die allesamt Instrumente für den Verfassungshochverrat waren und sind.
- Über die Gemeinden können wir alle übergeordneten Strukturen legitimieren. Ich persönlich bin dafür, daß nach der restlosen Beseitigung des “BRD”- Besatzersystems die vollständige Wiederherstellung unserer verfassungsmäßigen Ordnung erfolgt, auch der Bundesstaaten und des Deutschen Reiches. Schließlich war das Deutsche Reich ein absolutes Erfolgsmodell. Die Deutschen Völker waren vor dem “Ersten Weltkrieg” die wohlhabendsten der Welt. Wir sehen es noch heute an der Architektur dieser Zeit, das Wenige, was den Bombenterror der alliierten Kriegsverbrecher überlebt hat. Unsere Vorfahren müssen eine Menge richtig gemacht haben! Aber auch andere Strukturen können über die gebietskörperschaftlichen Gemeinden legitimiert werden, wenn dies von den Menschen in freier Selbstbestimmung so entschieden wird.
8v10 aktuelle Projekte in der Reorganisation
Neben der Wiedererrichtung unserer legitimen Gebietskörperschaften im Staatsrecht ist die finanzielle und wirtschaftliche Unabhängigkeit vorm “BRD”-“EU”- System von sehr hoher Bedeutung. Weiterhin ist die Aufklärung, Schulung und Weiterbildung von Staatsangehörigen im Staats- und Völkerrecht sinnvoll und notwendig. Es geht darum, beim kommenden Untergang des “BRD”-Systems eine möglichst hohe eigene Handlungsfähigkeit im Staatsrecht zu haben. Auch wenn der rechtliche Ansatz von Peter Fitzek / Peter I. / Königreich Deutschland zumindest streitbar ist, zeigt diese Bewegung, was im Bereich der finanziellen und wirtschaftlichen Autonomisierung möglich ist.
Aus meiner persönlichen Sicht ist die wertvollste Arbeit, die man in der Reorganisation gegenwärtig tun kann:
- Herausfinden der eigenen Staatsangehörigkeit (ggf. mit Hilfe einer Wahlkommssiion)
- Mitarbeit in einer Wahlkommission
- Reorganisation der gebietskörperschaftlichen Gemeinden im Rechts- und Gebietsstand von 1914. Darüber hinaus sind gegenwärtig im Aufbau:
- Aufbau eines eigenen Geldsystems sowohl als Giralgeld als auch als Bargeld
- Aufbau eines eigenen Paßamtes mit professioneller Erstellung von Dokumenten wie Identitätskarten und Reisepässen, um die Sichtbarkeit des Staatsvolkes nicht nur im gebietsköroperschaftlichen sondern auch im individuellen Bereich herzustellen.
Da die Aufklärung und die Ausbildung von Menschen weiterhin sinnvoll und notwendig ist, möchte ich an dieser Stelle darauf hinweisen, daß ich mit Mitstreitern ein Institut gegründet habe, das ISV – Institut für Staats- und Völkerrecht mit angeschlossener Ausbildungsakademie. In diesem Rahmen bieten wir in naher Zukunft eine standardisierte Ausbildung im Staats- und Völkerrecht (mit gestuftem Zertifikationssystem) an. Folgende Ausbildungsstufen sind bereits erarbeitet: A) Basaler Kenntnisstand (mit Zertifizierung A1-A2) B) Befähigung zu notstandsbe- zogenen Amtstätigkeiten z.B. als ● Ortsvorsteher ● Oberster Amtsrichter ● Polizeichef (jeweils im Notstand) inklusive angemessenes Ver- halten ggü. Stellen wie Polizei, Gerichten und Massenmedien. (mit Zertifizierung B1–B4) C) Befähigung zum wissen- schaftlichen Arbeiten (mit Zertifizierung C) D) Befähigung als Ausbilder tätig zu sein (mit Zertifizierung D1-D2)
Die Ausbildungseinheiten beginnen ab Mai 2025. Bei Interesse bitte direkt Kontakt aufnahmen unter: isv-institut@gmx.de
9v10 Irrwege
Anlässlich meiner jüngeren Beiträge habe ich in den vergangenen Tagen Fragen nicht nur zur Reorganisation der gebietskörperschaftlichen Gemeinden im Rechts- und Gebietsstand vom 30. Juli 1914 bekommen, sondern auch ob eine Anwendung des Artikels 146 des “GG” nicht auch eine zielführende Option darstellt. Dabei wird fälschlicherweise angenommen, daß unter Anwendung des Art. 146 “GG” die “BRD” rechtlich geheilt werden könne. Dies ist jedoch nicht der Fall:
Der Artikel 146 ist Bestandteil des “GG” und damit Besatzungsrecht. Zudem ist er nationalsozialistisches Recht durch Bezugnahme auf das sogenannte “deutsche Volk” – eine Erfindung von Adolf Hitler vom 05.02.1934.
Man würde unter Anwendung des Art 146 “GG” für die “BRD” ein neues Grundregelwerk erstellen, welches dann zum Zwecke der Täuschung “Verfassung” genannt werden würde. Die “BRD” könnte im Zuge dessen eine neue Bezeichnung bekommen. Es würde sich dabei jedoch weiterhin um dasselbe Rechtssubjekt handeln. Die Außenbeziehungen blieben damit unverändert. Der ganze Laden wäre folglich weiterhin
• eine reine Handelsrechstkonstruktion bzw. eine Firma (man kann eine Firma grundsätzlich nicht in einen Staat umwandeln)
• ein Fremdherrschaftsinstrument (das Kriegsrecht des “2. Weltkrieges”, insbesondere das Besatzungsrecht, welches vor Gründung der “BRD” etabliert wurde, wäre weiterhin diesem Grundregelwerk gegenüber höherrangig)
• eine lupenreine Nazi- und Reichsbürger- Organisation (die Anwendung des Artikel 146 “GG” wäre die Anwendung von nationalsozialistischem Recht, denn abstimmungsberechtigt wäre nach dieser Regelung “das deutsche Volk”, also jene, mit der “deutschen Staatsangehörigkeit” (nach nationalsozialistischer Definition von 1934) sind, wobei die Anwendung von nationalsozialistischem Recht durch die Besatzungsmächte für illegal erklärt wurde (Kontrollratsgesetz Nr. 1 sowie SHAEF- Gesetz Nr. 1, Artikel 139 “GG”).
Das Konstrukt wäre nach wie vor eine Firma der drei westlichen Besatzungsmächte, diese können weiterhin bestimmen, was in dieser Firma legal ist und was nicht. Die Besatzungsmächte könnten jederzeit auch nach Jahrzehnten rückwirkend alle Rechtsakte innerhalb dieses Konstruktes für ungültig erklären und frühere Rechtsstände wiederherstellen
Beispiele für die rückwirkende Aufhebungen von Rechtsakten durch die Alliierten sind
► die rückwirkende Aufhebung der gesamten nationalsozialistischen Rechtssetzung (die “Weimarer Republik” war schließlich eine Firma der Alliierten des “ersten Weltkrieges” weshalb die Besatzer die Befugnis hierzu hatten)
► die rückwirkende Annullierung des “Volksentscheides” für den Anschluß der “Republik Österreich” an das “Dritte Reich” aus dem Jahre 1938 (die “Republik Österreich” war und ist schließlich eine Firma der Siegermächte des ersten Weltkrieges, weshalb die Siegermächte des “2. Weltkrieges” die Befugnis hierzu hatten)
Da die “BRD” niemals in einen Staat umgewandelt werden kann, wäre die Verwendung des Begriffs “Verfassung” (definitionsgemäß die höchste Rechtsnorm in einem Staat) nicht statthaft beziehungsweise eine Täuschung, da weder das Kriterium der Höchstrangigkeit noch das der Staatlichkeit erfüllt wäre.
Selbst wenn die Besatzungsmächte dem Konstrukt einen “Friedensvertrag” zum “Zweiten Weltkrieg” geben würden, fehlte immer noch eine Friedensregelung zum “ersten Weltkrieg”
Fazit: Der Artikel 146 ist als Bestandteil des “Grundgesetzes” eine Mischung aus Besatzungsrecht und nationalsozialistischem Recht. Wegen der unvermeidlichen Anwendung von nationalsozialistischem Recht wäre eine Abstimmung nach Art 146 “GG” ungültig, bevor sie überhaupt begonnen hätte. An den besatzungsrechtlichen Außenbeziehungen würde sich hierdurch ebenfalls nichts ändern.
Die Erstellung eines neuen Grundregelwerkes für das “BRD”- System entsprechend Art 146 “GG “, mit eventuell neuer Namensgebung für das “BRD”- System wäre die Weiterführung des Gefängnisses unter neuem Anstrich und zudem komplett illegal…
10v10 Zusammenfassung
Üblicherweise gehen Betreiber von Konzentrationslagern immer in derselben Weise vor. Damit sie sich nicht um jede noch so kleine Angelegenheit selbst kümmern müssen, setzen sie eine Lagerverwaltung ein. Hierfür benutzen sie Häftlinge beziehungsweise Lagerinsassen, aber ganz besonders die kriminellsten und widerwärtigsten Elemente von ihnen. Die Betreiber des KZ haben die Oberhoheit, die Lagerverwaltung setzt die Anweisungen der Betreiber des KZ um. Auch wenn die Lagerverwaltung von den übrigen KZ- Insassen “gewählt” werden kann, bleibt sie eine von den Betreibern des KZ abhängige Verbrechertruppe. Genau so verhält es sich mit dem Gulag “BRD”. Wir haben eine von den drei westlichen Besatzern legitimierte Lagerverwaltung “Regierung”, die drei westlichen Besatzer haben nach wie vor die Oberhoheit, folglich ist die “BRD” keine deutsche Veranstaltung, auch wenn die kriminelle Lagerverwaltung von den Insassen indirekt “gewählt” werden konnte. Es bleibt eine unter Fremdherrschaft stehende Lagerverwaltung. Nachweislich ist die “BRD” dazu da, uns Deutschen den maximal möglichen Schaden zuzufügen, und zwar mittels ● Wirtschaftlicher Auspressung ● Deindustrialsierung… ● Juristischer Völkermord ● Biologischer Völkermord Dies sollen wir natürlich nicht erkennen, weshalb die sogenannten “Politiker” im “BRD”- System alles tun um den Eindruck bei uns zu erwecken, sie seien schwachsinnig beziehungsweise geisteskrank gleichermaßen. Tatsächlich wird jeder noch so geisteskranke Schwachsinn, den diese Leute fabrizieren, in voller Absicht gemacht und folgt einer entsprechenden Zerstörungs- und Vernichtungs- Agenda. Dementsprechend gilt für das “BRD”- System: ● nicht “unsere” Politiker ● nicht “unsere” Journalisten ● nicht “unsere” “Demokratie”… Es ist deshalb völlig unsinnig, daß immer noch viele Menschen, die den Anspruch haben, Aufklärungsarbeit zu leisten, von “unseren” Politikern, von “unseren” Journalisten du von “unserer” “Demokratie” sprechen – wobei wir wissen, daß die “BRD” sowieso überhaupt gar nichts mit “Demokratie” zu tun hat…
Die wertvollsten Arbeiten sind gegenwärtig in der entsprechenden Reihenfolge hinsichtlich ihrer Bedeutung.
- Weiterführung der Aufklärung / Schulung und Ausbildung im Staats- und Völkerrecht und Befähigung der Staatsangehörigen, in der Reorganisation Ämter zu übernehmen
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Reorganisation im Staatsrecht, beginnend bei den gebietskörperschaftlichen Gemeinden
- Ausstellung eigener Pässe und eigener Urkunden im Staatsrecht mit gebietskörperschaftlicher Legitimation durch Beamte
- Herstellung der wirtschaftlichen und finanziellen Autonomie mit eigenem Geld- und Austauschsystem.
Dr. Klaus Maurer