Liebe Freunde der gepflegten Wahrheit, liebe Bürgen
die betroffenen Bediensteten der VGDS schämen sich für garnichts mehr.
Anbei ein neuer, nicht unterschriebener, Strafbefehl über 3.200 € einer Privatrichterin Küfer vom Standgericht Ludwigshafen.
Es geht mal wieder um den kompetenten Mitarbeiter Stefano Tedesoch (Originaltext) und seiner permanenten Anzeigeritis.
Der Clou ist mal wieder, daß sich Kapitän Veth hinter seinen Mitarbeitern versteckt. So kennt man ihn eben im T.E.A.M. (Toll Ein Anderer Machts).
Anstatt mir seit fast drei Jahren meine wichtigen Fragen zu beantworten schweigt er sich, wie gewohnt, durchs Leben.
Aber er hat sich mutig als Zeuge benennen lassen. Wenigstens ein Lebenszeichen dieses Angsthasen.
Doch lest den sogenannten Strafbefehl selbst. Die Rechtschreiblegasteniker der STA FT haben sich auch nicht mit Ruhm bekleckert. Von der fehlerhaften Ermittlung ganz zu schweigen. Ganz großes Kino der Systemjustiz.
Aus meiner bekannten Zurückweisung des handelsrechtlichen Angebotes habe ich nur die beiliegende Klarstellung hervorgehoben.
Weiterhin habe ich beiliegende Beweisanträge gestellt. Das wird eine harte Nuß für das kriminelle System.
Als Abschluß könnt ihr euch noch meine Strafanzeige gegen die Privatrichterin ansehen.
Hier noch ein paar Worte zur Klarstellung Ihrer haltlosen Unterstellungen und Lügen.
Dies ist keine Einlassung
Ich bin souveräner Mensch in einem anderen Rechtskreis. Ich befinde mich nicht in ihrem Personensystem. Ich habe meine juristische Person schon seit vielen Jahren abgelegt.
Lesen Sie meine Souveränitätserklärung aufmerksam durch.
Sie, Ihre Firma und das ganze System des vereinigten Wirtschaftsgebietes sind für mich nicht zuständig.
Ich befinde mich in einem Rechtskreis mit hoheitlichen und staatlichen Rechten.
Sollten Sie das auch als Volljuristin nicht verstehen nehmen Sie dringend juristischen Expertenrat in Anspruch.
Sie haben meine juristische Person angeschrieben, die ich schon 2014 abgelegt habe. Meine Erklärung ist systembekannt.
Auch habe ich keine sogenannte Staatsangehörigkeit “deutsch” mehr.
Für mich als souveränen Menschen sind Sie nicht zuständig.
Frau ohne Vornamen Küfer, anbei weise ich Ihr nicht unterschriebenes, und damit ungültiges, Pamphlet mit der Bezeichnung „Strafbefehl“ zurück.
Bitte beide mit vollem Namen handschriftlich und rechtsverbindlich unterschreiben und zurücksenden damit ich weiß wen ich in die Haftung nehmen kann.
Die größte Verarsche ist die, daß jetzt Justizbeschäftigte als Urkundsbeamtinnen firmieren, nicht mehr unterschreiben, nur noch stempeln und Maschinen einsetzen die beglaubigen können. Einfach armselig.
Solch eine Maschine würde ich mal gerne kennen lernen.
Das nennt man übrigens auch Amtsanmaßung und/oder Amtsmißbrauch.
Aber, wie wir oben gelernt haben, gibt es ja seit dem 8.5.1945 keine Beamten mit hoheitlichen Rechten mehr. Das haben schon1953 Ihre Kollegen höchstrichterlich bestätigt.
Dann ist es ja auch wurscht wenn man den sogenannten Beamtenstatus mißbraucht.
Frau ohne Vornamen Küfer. Ich muß feststellen, daß Sie sich durch diese erwiesenen Rechtsbrüche nahtlos in die Reihen Ihrer Kollegen als Mitglieder einer kriminellen Vereinigung einreihen.
Bevor Sie jetzt Schnappatmung bekommen. Ihr Geschäftsführer Kühner und diverse Kollegen wissen das von mir und haben bisher nicht widersprochen und das somit konkludent anerkannt.
Trauen Sie sich doch mal in der Causa der oben genannten Rechtsbrüche gegen mich und meine Behauptungen vorzugehen und sich nicht nur in ungültigen Paragraphen nichts wissend zu verlieren.
Bisher hat das argumentativ keiner Ihrer Kollegen getan. Es könnte ja die Wahrheit ans Licht der Öffentlichkeit kommen. Die verstecken sich alle hinter ungültigen Paragraphen, Beschlüßen und dem Schutz der Anonymität. Mut und Standhaftigkeit ist nicht deren Kernkompetenz.
Ihr Pamphlet strotzt geradezu vor armseligen Verdachtsgründen, Schreibfehlern und schlechten Ermittlungen. Hier nur nur ein Beispiel:
Von Systemjuristen absichtlich falsch recherchierter und zitierter Text:
Zu 4.) Zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt zwischen dem 31.07.2025 und dem 12.08.2025 veröffentlichten Sie auf der öffentlich einsehbaren Internetseite ,,www.gemeinde-dannstdt.com” ein Schreiben datiert auf den 31.07.2025 und an ,,Firma Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim Herrn Stefan Veth” adressiert. ln diesem Schreiben bezeichnen Sie Herrn Stefano Tedesoch, Mitarbeiter der Verbandsgemeinde Dannstadt-Schauernheim, als ,,Wahnsinnig rechtsbrecherischen Mitarbeiter”.
Hier der komplette richtige Text mit Erklärung:
Und jetzt kommt natürlich ihr wahnsinnig kompetenter rechtsbrecherischer Mitarbeiter Tedesco ins Spiel. Das letzte Mal hat er ein Mitglied wegen Ehrabschneidung angezeigt. Diesmal darf es Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung zum seinem Nachteil sein. Der Kerl ist wohl sehr empfindlich wenn er es mit der Wahrheit zu tun bekommt. Ob er eine Ehre hat ist mir unbekannt.
Zur Erklärung: Wenn man ungültiges Recht anwendet, souveräne Menschen massiv bedroht und verfolgt, unautorisiert Daten weiter gibt etc., dann ist das kriminell.
Wenn man das auch noch unter arglistiger Vortäuschung hoheitlicher Rechte unter dem Deckmantel einer Behörde/Amt macht dann wiegt das noch schwerer. Dazu kommt noch, daß er ausführlich über meinen Rechtsstand informiert ist und keinerlei Reaktion gezeigt hat und meint, daß er das aussitzen kann.
Hört sich doch etwas anders an, oder? Absichtliche Falschbehauptungen, ein Schelm wer Böses dabei denkt!
Das bin ich aber im Laufe der Jahre von ihrer Klientel der Systemjuristen schon gewöhnt.
Das die VGDS unter ihrem Geschäftsführer Veth eine kriminelle Vereinigung und ihre betroffenen Mitarbeiter unter regelmäßigen Rechtsbrüchen mit ungültigem Recht und Amtsanmaßungen kriminell sind ist da wohl offensichtlich.
Hier handelt es sich um Tatsachenfeststellungen und nicht um Beleidigungen!!!!!!!!
Den Status der kriminellen Vereinigung unter einem Firmendeckmantel mit Behördenanstrich etc. ist dem GF Veth und den genannten Mitarbeitern übrigens schon seit Gründung unserer staatlich hoheitlichen Gemeinde im Jahre 2023 bekannt.
Keiner dieser Protagonisten hat dem je widersprochen und unter Fristsetzung konkludent zugestimmt!!!!!!
Eine „kriminelle Vereinigung“ ist im deutschen Strafgesetzbuch in § 129 StGB definiert. Danach gilt (Kerndefinition aus Abs. 2):
- Vereinigung = ein auf längere Dauer angelegter, organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen
- zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses
- unabhängig davon, ob es feste Rollen, kontinuierliche Mitgliedschaft oder eine ausgeprägte Struktur gibt.
Strafbar nach § 129 Abs. 1 StGB ist u. a. das Gründen, Mitglied sein, Unterstützen oder Werben für eine Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. [§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen] [§ 129 Bildung krimineller Vereinigungen]
Unsere Gemeindeseite „gemeinde-dannstadt.com“ ist nicht nur öffentlich einsehbar sondern auch sehr informativ. Für Systemjuristen ist sie übrigens eine Fundgrube von Rechtsstatuten im vereinigten Wirtschaftsgebiet, genannt BRD, und den damit verbundenen Rechtsbrüchen.
Hier noch einen bunten Strauß der „ermittelten“ Beleidigungen:
unangenehm bekanntes Gesicht der Firma, ständige Rechtsbrüche, extremen Rechtsbrecher, rechtliche Wahnvorstellungen, Wahnsinnig rechtsbrecherischen Mitarbeiter etc.
Fazit:
Alles wahr und nachweisbare Tatsachen.
Würfeln Sie den von Ihnen aufgerufenen Betrag über 3.200 € eigentlich aus??????????
Das das BRD-System kaputt und bankrott ist ist ja hinlänglich bekannt.
Das man das aber mit rabiaten Mafiamethoden versucht zu erpressen und einzutreiben macht mich sehr nachdenklich. Und das auch noch mit Hilfe von Mitgliedern einer kriminellen Vereinigung für die Scham wohl fremd ist. Mafia halt, oder?
Dann noch als Krönung „im Namen des Volkes“. Also den zahlenden Bürgen die die Abzocker auch noch bezahlen.
Ganz großes Kino!!!!!
Lassen Sie mich zukünftig einfach in Ruhe.
Informativ und erhellend habe ich noch ein paar Texte und Dokumente beigelegt, die Sie unbedingt lesen und beachten sollten.
Lesen Sie vor allem meine Souveränitätserklärung und Geschäftsbedingungen.
Beweisanträge:
In Bezug auf meine beiliegende Zurückweisung ihres handelsrechtlichen Angebotes vom 27.3.2026 sind vor Eröffnung einer sogenannten “Hauptverhandlung” folgende Beweise zu führen:
Diese Beweise sind mir bis eine Woche nach Zustellung dieses Schriftstückes (Beweisanträge) schriftlich und rechtlich verbindlich mit rechtskräftiger Unterschrift zu zu stellen!!!!!!!!
Ansonsten gilt dies als konkludente Annahme meiner Argumente und die Einstellung jeglicher weiterer Verfolgung gegen mich.
- Ist ihr nicht unterschriebener Entwurf/Kopie mit Geldraubandrohung rechtsgültig trotz folgender Urteile: Ein Beschluss, ein Urteil, sowie Verträge jeglicher Art müssen zur Rechtskrafterlangung unterschrieben sein, weil nur die Unterschrift seine Herkunft verbürgt. (§ 129 Rn 8ff BGH VersR S 6, 442, Karls.Fam. RZ 99, 453; s.a. VwVerfG, BGB, StPO, vgl. RGZ, BGH-Beschlüsse)
- Auf welchem Treuhandverhältnis basiert dieses Angebot?
- Wenn die Zustellung nur an eine prozeßfähige natürliche Person, nicht jedoch juristische Person erfolgen kann, ist dann die Zustellung mangels Prozeßunfähigkeit unwirksam?
- Findet diese Veranstaltung vor einem staatlichen Gericht statt?
- Handelt es sich beim sogenannten AG LU um ein Firmenkonstrukt laut folgendem Eintrag in einem internationalen Handelsregister? Amtsgericht Ludwigshafen am RheinD-U-N-S® Nummer: 343261737 Unternehmensadresse: Wittelsbachstr. 10 Ludwigshafen am Rhein, 67061 Germany
- Handelt es sich beim AG LU um eine juristische Person ohne Grundrechte? Juristische Personen sind lt. Bundesverfassungsgericht weder grundbuch-, rechts-, geschäfts-, handlungs-, delikt-, insolvenz-, vertrags- oder prozeßfähig, sondern nur schuldfähig.
- Dürfen Gerichte, da nicht prozeßfähig, Prozesse führen?
- Liegt dem AG LU eine Urkunde zur Verleihung staatlich-hoheitlicher Rechte vor?
- Sind diese Richter dazu staatsrechtlich und hoheitsrechtlich befugt? Bitte um urkundlichen und notariell beglaubigten Nachweis.
- Dürfen diese Richter Urteile im Namen des “Deutschen Volkes” sprechen?
- Auf welche Verfassung wurde der Richtereid abgelegt?
- Ist ein Grundgesetz ein zeitlich begrenztes Provisorium, welches der rechtlichen Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung eines militärisch besetzen Gebietes dient.
- Ist das im Jahr 1953 vom Bundesverfassungsgericht gefälltes Urteil, dass ausnahmslos alle Beamtenverhältnisse am 8. Mai 1945 erloschen sind und es seither nur noch Dienstverhältnisse mit den Eigenschaften eines Beamten gibt, oder wie es die Richter in Leitsatz 7 des Urteils formulierten: „gewährleistet das Berufsbeamtentum insoweit, als es sich in seiner hergebrachten Gestalt in den Rahmen unseres heutigen Staatslebens einfügen lässt“, noch gültig?
- Begeht dadurch eine Person, die sich als hoheitlicher Beamter ausgibt, Amtsanmaßung und stellt das eine Straftat dar?
- Wird im Gerichtswesen der BRD, nach der ersatzlose Entfernung der Regelung „Die Gerichte sind Staatsgerichte.“ aus dem Gerichtsverfassungsgesetz , was laut Bundesgesetzblatt zum 1. Oktober 1950 in Kraft trat BVerfG – 1 BvR 147/52, weiterhin gegenteilig verfahren?
- Sind Gesetze ohne räumlichen Geltungsbereich (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2006, Teil 1, Nr. 18 vom 24.04.2006, Art. 14 auf S. 867) juristisch anwendbar?
- Handelt es sich um juristische Personen des BRD Systems?
- Ist eine juristische Person ohne wirksamen Vertreter überhaupt justiziabel?
- Stimmt folgender Rechtssatz? Durch die fehlende Grundrechtsfähigkeit (Vergleich Menschen=Unmündigkeit) dieser juristischen Personen sind diese nicht berechtigt Verträge abzuschließen. Aus diesem Grunde sind Schreiben dieser juristischen Personen nur unverbindliche Angebote.
- Sind diese Richter Beamte mit hoheitlichem Status?
- Ist ein souveräner Mensch im BRD-System justiziabel?
- Ist das BRD-System nur für Personen zuständig?
- Gegen wen wird dieser Prozeß geführt? Gegen die juristische Person oder den Menschen?
- Wer ist das Opfer?
- Nennen Sie mir bitte gültige Gesetze und die gesetzliche Grundlage, außer Handelsrecht und BGB, die in Kraft sind und nach denen die Exekutive und Judikative handelt und urteilt.
- Besteht seit dem 18.07.1990 in der BRD ein Stillstand der Rechtspflege?
- Liegt hier (durch diese Geldforderung) ein Verstoß gegen (UMRG Charta) Artikel 5 Absatz 4 vor?
- Darf eine Person wegen privater Schulden verhaftet werden? Internationales Recht geht vor Bundesrecht! Universales Menschenrechtsgesetz (UMRG Charta) Artikel 5 Absatz 4 „Niemand darf wegen privaten Schulden in Haft genommen werden“ Nach Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (analog Art. 6 II EMRK), durch das gewisse Rechte und Freiheiten gewährleistet werden, die nicht bereits in der Konvention oder im ersten Zusatzprotokoll in der Fassung des Protokolls Nr. 11 Straßburg, 16.09.1963 enthalten sind, ist die Freiheitsentziehung wegen zivilrechtlichen Schulden, – und somit auch die Einleitung einer Beugehaft für die Abgabe einer zivilrechtlichen eidesstattlichen Versicherung -, eine Menschenrechtsverletzung.
- Ist die BRD ein Wirtschaftsgebiet wie im GG beschrieben?
- Stellt die Verfolgung von Menschen ein Verstoß gegen die Menschenrechte dar?
- Handeln Sie nach dem Genfer Abkommen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten?
- Haben sie Kenntnisse im Völkerrecht, Genfer Konvention, UN Charta, UCC, Canonisches Recht, Black Law Dictonary, Common Law, Charta der Menschenrechte etc. ?
Text der Strafanzeige:
Hiermit erstatte ich Strafanzeige und Strafantrag (auf Grund beiliegendem Strafbefehl)gegen
Frau Küfer (Berufsbezeichnung Richterin),Wittelsbach str. 10,67061 Ludwigshafen
wegen des Verdachts der Amtsanmaßung, falsche Beurkundung, arglistige Täuschung, Bildung krimineller Vereinigungen, Vortäuschung von hoheitlichen Rechten, Verfolgung Unschuldiger und folgend:
und aus allen rechtlichen Gründen.
§ 267 StGB Urkundenfälschung
§ 270 StGB Täuschung im Rechtsverkehr
§ 271 StGB Mittelbare Falschbeurkundung
§ 240 StGB Nötigung
§ 241 StGB Bedrohung
§ 253 StGB Erpressung
§ 339 Rechtsbeugung
Mit freundlichen Grüßen
By Peter Johann aus dem Hause Mauser A.R.
-nicht Adresse – nicht Person – nichtansässiger Fremder- nicht Wohnsitz – ohne BRD/US – nicht Militär – derzeit Großherzogtum Baden – kein erzwungener Agent – Inhaber des Titels und Begünstigter der Geburtstreuhand -Secured Party und Kreditor – öffentlich aufgezeichnet –autorisierter Repräsentant – privates Standing – nicht haftbar gemäß HJR 192 – Kreditor der CROWN
CORPORATION – außerhalb BAR-alle Interaktionen im Handelsrecht:..auf Armeslänge (Blacksaw 1st/ 2nd/7th) – ohne Präjudiz-alle Rechte vorbehalten – UCC # 1-103 und UCC # 1-308 -ohne Rekurs-souverän-kein Subjekt der Jurisdiktion-nicht inländisch-sämtliche Vertragsbeziehungen und Bezugnahmen im UCC-1 Financing Statement öffentlich gemacht-
Dieses Dokument ist maschinell erstellt, von mir autorisiert, und auch ohne Unterschrift gültig.











