In Verwarnungen wird suggeriert, dass bereits der Fahrzeughalter für einen Parkverstoß haftet.
Das stimmt so nicht. Der BGH hat hier klar entschieden, dass der Fahrer und nicht bloss der Halter ermittelt werden muss – und das ist ohne Beweise fast nicht möglich.
Der Eindruck, der hier erzeugt wird, ist klar: Du bist Halter – also zahl. Und genau das ist das Problem.
Denn wer glaubt, ohnehin zu haften, prüft seine Rechte nicht mehr und wehrt sich nicht.
Genau dadurch entsteht ein struktureller Druck zur Zahlung, der mit einer sauberen, transparenten Verwaltung nichts zu tun hat.
Wir als Freiheitskanzlei haben deshalb reagiert und sowohl Dienstaufsichtsbeschwerde als auch Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht.
Es geht hier nicht um ein Knöllchen, sondern um die Frage, ob staatliche Stellen Bürger korrekt informieren – oder mit verkürzten Darstellungen arbeiten, die zu Fehlentscheidungen führen.











