| Lieber Freund der Freiheit, wieder einmal zeigt sich, dass die Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen längst nicht so unangreifbar ist, wie ARD, ZDF und Beitragsservice uns seit Jahren glauben machen wollen. Vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat das Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg jetzt die Reißleine gezogen und ein laufendes Vollstreckungsverfahren aufgegeben. Der Hintergrund ist bemerkenswert. Ein Beitragsstopper hatte sich gegen eine Vollstreckungsankündigung gewehrt und die erforderlichen Nachweise verlangt. Im Laufe des Gerichtsverfahrens musste das Finanzamt schließlich einräumen, dass die geforderten Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden können. Besonders brisant ist dabei folgende Erklärung des Finanzamtes: „Insbesondere mangelt es an einem Nachweis, dass die Festsetzungsbescheide bekanntgegeben werden.“ Mit anderen Worten: Die Vollstreckungsbehörde konnte vor Gericht nicht nachweisen, dass die für die Vollstreckung erforderlichen Bescheide überhaupt wirksam bekanntgegeben worden sind. Genau deshalb wurde die Vollstreckungsankündigung für gegenstandslos erklärt und das Vollstreckungsersuchen an den Beitragsservice zurückgegeben. Weitere Vollstreckungsmaßnahmen werden ausdrücklich nicht ergriffen. Das Finanzgericht stellte anschließend fest, dass die Behörde dem Klagebegehren vollständig entsprochen hat. Die Kosten des Verfahrens wurden dem Finanzamt auferlegt. |
| Kein Einzelfall mehr Dieser Fall steht nicht isoliert da. Seit Monaten beobachten wir in der gesamten Republik eine zunehmende Nervosität auf Seiten der Rundfunkanstalten und der Vollstreckungsbehörden. Immer mehr Bürger verlangen:Nachweise der Bekanntgabe,Nachweise der Verantwortlichkeit,Nachweise der Vollstreckungsvoraussetzungen,Nachweise der ordnungsgemäßen Verfahrensführung.Und immer häufiger geraten die Beteiligten dabei in Erklärungsnot. Die Zeit des bloßen „Das wird schon stimmen“ geht langsam zu Ende. |
| Der Wind dreht sich Noch vor wenigen Jahren wurden Einwendungen gegen Rundfunkvollstreckungen häufig routinemäßig zurückgewiesen. Heute erleben wir etwas anderes, denn Gerichte fragen genauer nach und Behörden müssen Stellung nehmen. Es werden Unterlagen angefordert und Verfahrensmängel sichtbar. Und immer häufiger zeigt sich, dass die vollmundige Behauptung einer angeblich vollkommen rechtssicheren Massenverwaltung der Realität nicht immer standhält. |
| Der eigentliche Erfolg Der größte Erfolg dieses Verfahrens besteht nicht darin, dass eine einzelne Vollstreckung gestoppt wurde. Der eigentliche Erfolg besteht darin, dass ein Bürger sich gewehrt hat – und die Behörde daraufhin vor Gericht zurückrudern musste. Genau so entstehen Veränderungen. Nicht durch Resignation und nicht durch blinden Gehorsam, sondern durch Bürger, die Fragen stellen, Nachweise verlangen und ihre Rechte wahrnehmen. |
| Unser Fazit Wer sich gegen Rundfunkvollstreckungen wehrt, sollte sich nicht vorschnell einreden lassen, dass ohnehin alles aussichtslos sei. Dieser Fall zeigt das Gegenteil. Wenn Nachweise verlangt werden, müssen Nachweise erbracht werden. Wenn Voraussetzungen fehlen, können Vollstreckungen scheitern. Und wenn Bürger konsequent ihre Rechte wahrnehmen, wird es für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zunehmend schwieriger, seine Forderungen ohne kritische Prüfung durchzusetzen. Der Weg ist noch lang. Aber die Zahl der Risse im System wird größer. Mit Beitragsstopper hast du alle dafür nötigen Schreiben, um dich wirksam zu wehren. Solltest du noch Fragen haben, kannst du dich einfach kostenlos hier bei unserem Webinar anmelden. Viele GrüßeMarkus Bönig und das Team des Beitragsstoppers |











