
Ein Rechtssystem besteht aus verschiedenen Rechtsebenen. In der oben abgebildeten Pyramide werden die völkerrechtlich anerkannten Rechtsebenen mit diversen Erläuterungen dargestellt.
Im Allgemeinen gilt, daß eine untergeordnete Rechtsebene sich aus einer übergeordneten Ebene ergibt, also in ihr erwähnt bzw. genehmigt wird. Eine untergeordnete Ebene darf dem Sinn oder Wortlaut einer übergeordneten Ebene nicht widersprechen.
Völkerrecht – Internationales Recht
Hoheiten oder Staaten treffen miteinander Regelungen, die das Verhalten der Hoheiten untereinander betrifft.
Staatsrecht – Hoheitsrecht
Eine Vereinigung von natürlichen Personen, oder Menschen, eines definierten Gebietes übertragen die Gebietshoheit an eine übergeordnete Struktur, auch Hoheitsgewalt genannt.
Handelsrecht – Privatrecht
Wenn Personen miteinander Verträge machen oder Handel treiben, dann ist das Privat-/Handelsrecht. Hier kommen natürliche Personen aber kaum vor.











