Richter
Wie aus dem Fehlen der Staatlichkeit der BRD folgt, gibt es im BRD System logischerweise keine gesetzlichen Richter und keine Staatsgerichte.
Um dies zu legitimieren, haben die westlichen Besatzungsmächte bereits im Jahre 1950 den §15 des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgehoben, worin es hieß:
Zitat:
Alle Gerichte sind Staatsgerichte.
Nebenbei bemerkt wird dieser Satz zu Verschleierungszwecken in Gesetzessammlungen der BRD GmbH nicht mehr zitiert, es wird lediglich noch erwähnt, daß der §15 weggefallen sei.
Sämtliche Gerichte im BRD System sind als BRD Unterfirmen lediglich private Schiedsgerichte. Man könnte sie auch als Ausnahme oder Sondergerichte beziehungsweise als Standgerichte bezeichnen.
Die BRD ist nur eine Personengesellschaft, und keine Gebietskörperschaft.
Dementsprechend wurde der territoriale Geltungsbereich nicht nur des Grundgesetzes, sondern auch des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Strafprozeßordnung und der Zivilprozeßordnung aufgehoben.
Jedoch heißt es im Grundgesetzartikel 101:
Zitat
1 Ausnahmegerichte sind unzulässig. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden.
2 Gerichte für besondere Sachgebiete können nur durch Gesetz errichtet werden.
An Staatsgerichten wird gefordert, daß ein Richter sich mit einem Amtsausweis ausweisen kann. An Gerichten der Firma BRD haben Richter jedoch lediglich Dienstausweise.
Zudem können Richter des BRD Systems keine Bestallungsurkunden vorweisen, was an einem staatlichen Gericht Mindeststandard wäre.
Darüber hinaus gehört zu einem staatlichen Gericht, daß es einen Geschäftsverteilungsplan gibt.
Dies soll gewährleisten, daß wirklich nur der jeweils zuständige gesetzliche Richter im entsprechenden Fall Recht spricht.
Nach GVG §21e, Satz 9, ist der Geschäftsverteilungsplan in der vom Präsidenten oder dem aufsichtführenden Richter bestimmten Geschäftsstelle zur Einsichtnahme auszulegen. Nur ein rechtskonformer Geschäftsverteilungsplan kann überhaupt gesetzliche Richter bestimmen.
Diese Bedingung ist zwingend.
Im BRD System gibt es jedoch keine Geschäftsverteilungspläne, dies führt dazu, daß Jeder, der ein Verfahren vor einem BRD Gericht anstrebt, entsprechend des Anfangsbuchstabens seines Namens respektive Familiennamens immer den gleichen Richter bekommt, egal, ob er ihn in anderen Verfahren bereits mehrfach abgelehnt hat oder nicht.
Laut §99 VwGO, §§ 138, 139 ZPO sowie 16,21 GVG und Art. 97 Absatz 1 GG ist ein Richter im BRD System verpflichtet, eine Legitimation vorzulegen.
Ein jeder kann in einem BRD Gerichts Verfahren die Frage an den Richter stellen, ob er Richter nach Art. 101 Grundgesetz ist und ob er sich legitimieren kann.
Dies kann jedoch ein Richter im BRD System bedauerlicherweise nicht!
Verlangen Sie eine eidesstattliche Versicherung
Aus diesen Gründen haben schon viele Betroffene in BRD Verfahren den jeweiligen Richter im BRD System das Angebot gemacht, daß sie sich seinem Recht unterwerfen, sofern er Ihnen im Gegenzug schriftlich eidesstattlich versichert, daß er der zuständige gesetzliche, staatliche Richter ist.
Dies dürfte normalerweise doch kein Problem sein oder?
Eine solche eidesstattliche Versicherung hat ein BRD Richter aus reinem Selbstschutz heraus noch nie gegeben, und wird er auch mit Sicherheit in Zukunft niemals tun. Schließlich ist die Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung eine Straftat, die selbst nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma BRD mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr zu bestrafen ist.
Da der BRD Richter diese eidesstattliche Versicherung aus reinem Selbstschutz heraus nicht unterschreibt, zudem keinen Amtsausweis und keine Bestallungsurkunde vorweisen kann und auf keinem Geschäftsverteilungsplan aufgeführt ist, kann man ihn ablehnen. Das kann man mit sämtlichen BRD Richtern machen, und sofern die Richter der Firma BRD sich an ihre eigenen Regeln halten, was sie bisher meistens noch getan haben, kann man das durch sämtliche Instanzen machen.
Hierdurch ist man innerhalb des BRD Systems rechtlich nicht mehr greifbar.
Da die Richter im BRD System die Rechtslage kennen, wissen sie auch, daß sie wegen Täuschung im Rechtsverkehr sowie Amtsanmaßung haftbar gemacht werden können, wenn sie sich als Richter bezeichnen und vortäuschen, legitimiert zu sein, amtlich, beziehungsweise hoheitlich zu handeln.
Aber auch wegen der von Ihnen ausgesprochenen Zwangsmaßnahmen sind sie persönlich haftbar, sofern sie diese in Zusammenhang mit den Tatbeständen
Täuschung im Rechtsverkehr oder Amtsanmaßung verfügen.
Beschlüsse sind Illegal
Illegaler Beschluß
Aus diesem Grunde tragen seit 1990 keine Schriftstücke, welche BRD Gerichte verlassen, eine richterliche Unterschrift.
Damit sind die Haftbefehle, Beschlüsse und Urteile jedoch nur Entwürfe, beziehungsweise Scheindokumente, und selbst nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma BRD rechtsungültig.
Die Rechtsungültigkeit dieser Papiere selbst nach BRD Recht ergibt sich aus dem §126 BGB und den §§315 und 317 der ZPO für zivilgerichtliche Dokumente, den §275 StPO für Strafurteile und dem § 34VwVfG für sonstige Gerichtsurteile aus dem Bereich des öffentlichen Rechts.
In diesem Zusammenhang erscheint es folgerichtig, daß in BRD Gerichtsurteilen die Richter bezeichnet werden mit der Floskel Richter am Amtsgericht.
Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um eine geographische Bezeichnung. Weshalb steht dort nicht Richter des Amtsgerichtes?
Weil es keine Amtsgerichte mit Richtern gibt!
Aus diesem Grunde wird ein Richter im BRD System in aller Regel in Verhandlungen von Anwälten und Staatsanwälten nicht als Herr Richter oder Frau Richterin angesprochen, sondern als Herr Vorsitzender oder Frau Vorsitzende.
In der Regel findet sich unter Gerichtsbeschlüssen auch die Angabe Mustermann, Max als Urkundsbeamter. Es steht nicht geschrieben, daß derjenige auch tatsächlich der Urkundsbeamte ist. Mustermann, Max spielt also offensichtlich nur einen Urkundsbeamten, er ist es jedoch nicht.
Wie bekannt, existieren im hiesigen Land erwiesen keine staatlichen Gerichte, sondern ausschließlich Firmen, die sich Gericht nennen.
In diesen Privatläden werden Gerichtsbeschlüsse zusammengeschustert und jede und jeder glaubte bisher, dass diese Beschlüsse irgendeine Relevanz hätten.
Eine Relevanz haben die aber allein schon darum nicht, da es sich eben nicht um staatliche Gerichte, mit hoheitsrechtlichen Befugnissen handelt, sondern um Firmen, die sich Gericht nennen, in welchen kriminelle Hilfsnazis OHNE hoheitsrechtliche Befugnisse handelt, die für die Nazis im Bundestag anschaffen.
Das ist aber nicht der einzige Grund, warum sogenannte Gerichtsbeschlüsse keinerlei Relevanz besitzen.
Typischer Beschluß eines BRD Gerichtes ohne richterliche Unterschrift Bezeichnung Richter am LG Landgericht Bezeichnung XY als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.
In einer ähnlichen Weise ist die Floskel Im Namen des Volkes zu interpretieren.
Früher hieß es Im Namen des Deutschen Volkes. Hierdurch wurde klargestellt, daß das Staatsvolk des Deutschen Reiches gemeint war, für das ein Staatsgericht Recht gesprochen hat.
Da die BRD kein Staat ist und kein Staatsvolk hat, heißt es heute eben nur noch Im Namen des Volkes. Kein Mensch kann nun sagen, um welches Volk es sich dabei handeln soll, um das chinesische, das portugiesische, oder gar ein um Bienenvolk in den Anden, wer soll das wissen?
Illegaler Beschluß
Man kann also auch in dieser Hinsicht nicht behaupten, daß man belogen oder betrogen wird. Man muß nur genau lesen, und die deutsche Sprache erweist sich einmal mehr als sehr präzise!
Im BRD System gibt es jedoch noch einen Reihe weiterer Kuriositäten.
Bekanntermaßen wird nur der sogenannte „Bundeskanzler“ vom sogenannten Bundestag gewählt. Der sogenannte Bundeskanzler ernennt dann einen Justizminister. Der Justizminister führt die Judikative des BRD Systems als ein Ressort der Exekutive.
Damit werden die Gerichte als nachgeordnete Behörden der Regierung behandelt.
Analog sind die Verhältnisse auf der Ebene der Länder.
Dabei üben diese „Justizministern“ die oberste Aufsicht über die BRD Richter aus.
Die Schnittstellen sind die jeweiligen Gerichtspräsidenten. Diese sind dem jeweiligen Justizminister nachgeordnet. Sie sind somit Organe der Exekutive.
Es entscheiden vorrangig die jeweiligen Justizminister über Auswahl, Anstellung und Beförderung von Richtern.
Damit bleiben sämtliche BRD Richter in ihren Karrierechancen und in ihrem Einkommen die gesamte Zeit ihres beruflichen Lebens vom Justizministerium, das heißt von der jeweiligen Exekutive abhängig.
Im BRD System müssen Richter, die sich beispielsweise über die Zustände an den BRD Gerichten öffentlich kritisch äußern, mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.
Darüber hinaus sind die Mitglieder des sogenannten Verfassungsgerichtes welches lediglich ein Grundgesetzgericht ist ebenfalls parteipolitisch eingesetzte politische Angestellte und keine unabhängigen Richter!
Dazu bemerkt Richter Udo Hochschild vom Verwaltungsgericht Dresden:
Zitat:
In Deutschland im BRD System ist die Justiz fremdbestimmt. Sie wird von einer anderen Staatsgewalt der Exekutive gesteuert, an deren Spitze die Regierung steht.
Deren Interesse ist primär auf Machterhalt gerichtet. Dieses sachfremde Interesse stellt eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Rechtsprechung dar. Richter sind keine Diener der Macht, sondern Diener des Rechts.
Deshalb müssen Richter von Machtinteressen frei organisiert sein.
In Deutschland im BRD System sind sie es nicht. In den stenografischen Protokollen des Parlamentarischen Rats des deutschen Verfassungsgebers ist wörtlich nachzulesen, daß die Verfasser des Grundgesetzes eine nicht nur rechtliche, sondern auch tatsächliche Gewaltenteilung, einen neuen Staatsaufbau im Sinne des oben dargestellten italienischen Staatsmodells wollten:
Die Teilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung und ihre Übertragung auf verschiedene, einander gleichgeordnete Träger‘ Zitat aus der Sitzung des Parlamentarischen Rats vom 8. September 1948.
Der Wunsch fand seinen Niederschlag im Wortlaut des Grundgesetzes
z.B. in Art. 20 Abs. 2 und 3, Art. 92, Art. 97 GG. Der Staatsaufbau blieb der alte.
Das Grundgesetz ist bis heute unerfüllt. Schon damals stieß die ungewohnte Neuerung auf heftigen Widerstand.
Bereits in den Kindestagen der Bundesrepublik Deutschland wurde die Gewaltenteilung mit dem Ziele der Beibehaltung des überkommenen, einseitig von der Exekutive dominierten Staatsaufbaus erfolgreich zerredet.
vgl. Gewaltenteilung im deutschen Bewußtsein, Udo Hochschild, Betrifft JUSTIZ 2005, Seite 18.











